Geschäftsessen steuerlich absetzen: so geht’s
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Nicht nur zur Weihnachtszeit gibt es in Unternehmen wichtige Projekte zu besprechen. Steht eine Verhandlung mit Geschäftspartnern oder potentiellen Kunden an, wird diese gerne an einem neutralen Ort, beispielsweise in einem Restaurant, durchgeführt. Die Kosten für diese geschäftliche Bewirtung können Sie zu 70 % von der Steuer abziehen. Damit das Finanzamt Ihr Geschäftsessen anerkennt, sollten Sie einige wichtige Anforderungen beachten, die wir nachstehend erläutern.
Teilnehmer Geschäftsessen
Ein Geschäftsessen muss gewisse Anforderungen erfüllen. Teilnehmen dürfen nur Betriebsangehörige, Geschäftspartner und/oder Personen, die für eine Geschäftsbeziehung gewonnen werden sollen. Es muss also eine nachvollziehbare Verbindung zum ausrichtenden Unternehmen gegeben sein. Zum möglichen Personenkreis zählen demnach die eigenen Mitarbeiter, bestehende Geschäftspartner, (potentielle) Kunden, Lieferanten und Handelsvertreter.
Geschäftsessen steuerlich absetzen
Geschäftsessen können gemäß § 4 Absatz 5 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu 70 % von der Steuer abgesetzt werden. Nehmen an dem betrieblich veranlassten Essen nur die eigenen Angestellten teil, gilt diese Bewirtung als Mitarbeiterbewirtung und kann zu 100 % steuerlich abgesetzt werden.
Deklaration Geschäftsessen
Damit das Geschäftsessen als solches vom Finanzamt anerkannt wird, müssen sowohl die Rechnung des Restaurants als auch der Bewirtungsbeleg korrekt ausgefüllt sein. Nicht nur die teilnehmenden Personen und der Anlass, wie oben beschrieben, müssen aufgeführt sein. Sehen Sie alle Anforderungen auf einen Blick:
Restaurantrechnung
- Geschäftliche Rechnung (mit den üblichen Angaben einer gesetzeskonformen Rechnung)
- Ab € 150 mit dem Namen des Rechnungsempfängers (per Computer oder handschriftlich mit Stempel des Restaurants)
- Name der bewirteten Person (darf lt. Bundesfinanzhof nur vom Restaurantinhaber bzw. Mitarbeitern eingetragen werden)
- Ggf. Bewirtungsbeleg als Leerformular auf der Rückseite
Bewirtungsbeleg
- Datum des Geschäftsessens
- Ort des Geschäftsessens
- Gastgeber (das sind Sie selbst)
- Anlass des Geschäftsessens (genau definieren!)
- Namen der Teilnehmer (Vor- und Nachname)
- Gesamtbetrag des Geschäftsessens
- Ort, Datum und Unterschrift des Gastgebers
Restaurantrechnung und Bewirtungsbeleg gehören zusammen, damit das Finanzamt das Geschäftsessen anerkennt. Verfügt eine Restaurantrechnung nicht über einen Bewirtungsbeleg auf der Rückseite, müssen Sie ein Formular maschinell erstellen und vollständig ausfüllen. Anschließend wird der Bewirtungsbeleg an die Rechnung geheftet. Beachten Sie die oben beschriebenen Anforderungen und Ihr Geschäftsessen schmeckt nicht nur Ihren Gästen, sondern auch Ihrem steuerlichen Geldbeutel!
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Veröffentlicht am 09 Juli 2021