Verpflegungsmehraufwand in transparente Prozesse verwandeln

Verpflegungsmehraufwand automatisieren, lokalisieren und digital verwalten.

Rückerstattungen vereinfachen und Zeit sparen – für Mitarbeitende und das Finanzteam.
Weniger manuelle Dokumentation dank automatisierter Pauschalen, basierend auf aktuellen BMF-Vorgaben.
Finanzteams erhalten mehr Kontrolle und können Budgets und Reisekosten realistisch planen.

Verpflegungsmehraufwand automatisch mit der Mobilexpense-App berechnen

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Legen Sie Richtlinien und berechtigte Länder individuell fest – europaweit oder global. 
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Das System berechnet Pauschalen und Kürzungen automatisch gemäß den aktuellen BMF-Vorgaben.
Prüfen und erstatten Sie revisionssicher und compliant.
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Verpflegungsmehraufwand intelligent verwalten – automatisch und regelkonform

Verpflegungsmehraufwand – automatisiert und effizient

Manueller Prozess
Mit Mobilexpense automatisiert
Verpflegungspauschalen abrufen
Manuelle Eingabe und häufige Aktualisierungen
Automatisch gepflegt und angewendet
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Manuelle Prozentangaben oder Schätzungen
Automatische Anpassung je nach Nutzereingabe
Berechtigungsprüfung
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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Verpflegungsmehraufwand und wofür gilt er?

Der Verpflegungsmehraufwand ist eine steuerfreie Pauschale zur Erstattung von Verpflegungskosten während beruflich bedingter Auswärtstätigkeiten. Er ersetzt keine konkreten Belege, sondern gilt pauschal – abhängig von Abwesenheitsdauer und Reiseziel. Die Sätze werden jährlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht und gelten deutschland- sowie weltweit. 

Wie hoch sind die Verpflegungspauschalen in Deutschland?

Für 2025 gelten folgende BMF-Pauschalen für Reisen innerhalb Deutschlands:

  • 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit oder an An- und Abreisetagen mehrtägiger Reisen

  • 28 € bei mindestens 24 Stunden Abwesenheit

  • Keine Pauschale bei Abwesenheiten unter 8 Stunden

Beispiel:
Ein Mitarbeiter ist von Montag, 8:00 Uhr bis Mittwoch, 18:00 Uhr auf einer Geschäftsreise:

  • Montag (Anreisetag): 14 €

  • Dienstag (voller Tag): 28 €

  • Mittwoch (Abreisetag): 14 €
    → Gesamterstattungsbetrag: 56 €

Was ist die 3-Monatsregel beim Verpflegungsmehraufwand?

Die sogenannte 3-Monatsfrist (oder 3-Monatsregel) besagt:
Verpflegungspauschalen sind nur dann steuerfrei, wenn sich der Mitarbeitende nicht länger als drei Monate ununterbrochen an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte aufhält.
Wird dieser Zeitraum überschritten, sind weitere Pauschalen steuerpflichtig – es sei denn, zwischen zwei Einsätzen an derselben Stelle liegen mindestens 28 Tage. Mobilexpense erkennt solche Fälle automatisch und vermeidet fehlerhafte Abrechnungen.

Wann hat man Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand?
Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand besteht grundsätzlich bei dienstlich bedingter Abwesenheit vom Wohnort und der ersten Tätigkeitsstätte. Das bedeutet: Wer für die Arbeit reist – sei es zu einem Kunden, einem anderen Standort oder einer Veranstaltung – kann die Pauschale geltend machen, sofern die Abwesenheit mindestens 8 Stunden beträgt.

Im Detail gelten laut BMF-Vorgaben folgende Voraussetzungen:
  • Die Abwesenheit dauert mehr als 8 Stunden am Tag oder

  • Es handelt sich um einen An- oder Abreisetag bei einer mehrtägigen Reise (auch wenn < 8 Stunden)

  • Die Reise dient ausschließlich betrieblichen Zwecken

  • Die Reise findet außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte statt

Kein Anspruch besteht zum Beispiel bei:
  • Gewohnheitsmäßiger Arbeit an einem anderen Ort

  • Abwesenheit unter 8 Stunden (außer bei An- und Abreise)

  • Privatreisen


Mobilexpense prüft die Angaben zur Reise automatisch und erkennt, ob ein Anspruch auf Verpflegungspauschale besteht – inklusive aller gesetzlichen Ausnahmen und Regeln.
Welche Beispiele gibt es für Verpflegungsmehraufwand?
Hier einige typische Beispiele, bei denen Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden kann:
  • Tagesreise: Ein Mitarbeitender fährt morgens um 9 Uhr zu einem Kundentermin und kehrt um 18:30 Uhr zurück. → Anspruch auf 14 € Pauschale (mehr als 8 Stunden Abwesenheit)

  • Mehrtägige Dienstreise mit Übernachtung: Zwei volle Tage mit Hotelübernachtung. → Anspruch auf 28 € pro Tag, ggf. abzüglich gestellter Mahlzeiten (z. B. Hotel-Frühstück)

  • Anreise am Vorabend einer Messe: Dienstag 17 Uhr Anreise, Mittwoch Messebesuch, Mittwochabend Rückreise. → 14 € für Dienstag + 14 € für Mittwoch (An- und Abreisetag)

  • Externer Workshop außerhalb des Arbeitsorts: Auch wenn der Workshop am selben Tag stattfindet und über 8 Stunden dauert, besteht Anspruch auf die Pauschale


Wichtig: Der Verpflegungsmehraufwand ist steuerfrei, solange er innerhalb der vom BMF festgelegten Pauschalen liegt. Eine genaue Dokumentation der Reise genügt – Belege sind nicht erforderlich. Mit Mobilexpense wird dies automatisch geprüft und rechtssicher umgesetzt.
Wie wirken sich Mahlzeiten auf die Verpflegungspauschale aus?

Wenn während einer Dienstreise Mahlzeiten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden – z. B. ein Hotel-Frühstück oder ein Mittagessen im Rahmen eines Kundentermins –, muss die Pauschale laut BMF-Vorgabe entsprechend gekürzt werden.

Die Kürzungen gelten pauschal auf die große Verpflegungspauschale von 28 €, auch wenn an dem betreffenden Tag nur 14 € zustehen würden:

  • Frühstück: –20 % = –5,60 €

  • Mittagessen: –40 % = –11,20 €

  • Abendessen: –40 % = –11,20 €

 

Beispiel mit Übernachtung und Kürzungen:

Ein Mitarbeitender ist dienstlich zwei volle Tage unterwegs – von Montag 7:00 Uhr bis Mittwoch 20:00 Uhr. Er übernachtet zweimal im Hotel (inkl. Frühstück) und nimmt am Dienstag ein Abendessen mit dem Kunden ein, das vom Unternehmen übernommen wird. Weitere Mahlzeiten bezahlt er selbst.

Montag (Anreisetag, >8 Std.):
14 € Pauschale
→ –5,60 € Kürzung für Hotel-Frühstück am Dienstag (wird am Folgetag übernachtet)
→ Erstattet: 14 €

Dienstag (voller Kalendertag, >24 Std.):
28 € Pauschale
→ –11,20 € Kürzung für Abendessen
→ Erstattet: 16,80 €

Mittwoch (Abreisetag, >8 Std.):
14 € Pauschale
→ –5,60 € Kürzung für Hotel-Frühstück
→ Erstattet: 8,40 €

Gesamt-Erstattung: 39,20 €

Mobilexpense berücksichtigt alle Regelungen automatisch: Die BMF-Pauschalen, die prozentualen Kürzungen für gestellte Mahlzeiten und die tägliche Erfassung von Reisezeiten – alles revisionssicher und GoBD-konform. So sparen Sie manuellen Aufwand und vermeiden fehlerhafte Abrechnungen.

  •  
Wie automatisiert Mobilexpense die Berechnung des Verpflegungsmehraufwands?

Wie automatisiert Mobilexpense die Berechnung des Verpflegungsmehraufwands?

Mobilexpense automatisiert die Berechnung des Verpflegungsmehraufwands vollständig – basierend auf den aktuellen BMF-Vorgaben, den Reisedaten der Mitarbeitenden und den geltenden Pauschalen im In- und Ausland.

Die Software erkennt automatisch:

  • Abwesenheitsdauer
  • Reisedauer und -ziel
  • gestellte Mahlzeiten (z. B. Hotel-Frühstück, Geschäftsessen)
  • relevante Kürzungen
Beispiel: Gibt ein Mitarbeitender an, von Dienstag 8:00 Uhr bis Donnerstag 19:00 Uhr auf Geschäftsreise zu sein, mit zwei Hotelübernachtungen inklusive Frühstück und einem vom Unternehmen gezahlten Mittagessen am Mittwoch, berechnet Mobilexpense automatisch:
  • die korrekten Pauschalen für jeden Tag (14 €/28 €/14 €)
  • die nötigen prozentualen Kürzungen nach BMF-Vorgaben (20 % Frühstück, 40 % Mittagessen)
  • den finalen Erstattungsbetrag – ohne Belege einreichen zu müssen

Der große Vorteil: Für Verpflegungspauschalen sind keine Belege nötig. Die Berechnung basiert allein auf den Reisezeiten und erfassten Mahlzeiten. Das spart nicht nur Zeit, sondern sorgt auch für revisionssichere, GoBD-konforme Abrechnungen – ganz ohne manuelle Nacharbeit durch HR oder Finance.

Und das Beste: Alle nationalen und internationalen Pauschalen werden zentral gepflegt und regelmäßig aktualisiert. So ist Ihr Unternehmen jederzeit regelkonform unterwegs – ganz gleich, wohin die Reise geht.
Was sind die Vorteile einer digitalen Lösung für den Verpflegungsmehraufwand?
Die manuelle Berechnung des Verpflegungsmehraufwands ist nicht nur fehleranfällig, sondern auch zeitaufwendig und schwer skalierbar – besonders bei häufigen oder internationalen Dienstreisen. Unternehmen, die weiterhin auf Excel-Tabellen oder papierbasierte Prozesse setzen, riskieren:

  • falsche Kürzungen bei gestellten Mahlzeiten,
  • verpasste Fristen oder veraltete BMF-Sätze,
  • fehlerhafte oder unvollständige Angaben bei der Abrechnung,
  • und damit Probleme bei Betriebsprüfungen oder der steuerlichen Anerkennung.

Eine digitale Lösung wie Mobilexpense schafft hier nachhaltige Abhilfe und bietet zahlreiche Vorteile:

Reduzierter Verwaltungsaufwand und minimierte Fehlerquellen
Durch automatisierte Berechnungen auf Basis aktueller BMF-Vorgaben entfallen manuelle Eingaben und komplexe Formeln – das senkt das Fehlerrisiko deutlich.

Einfache Einhaltung gesetzlicher Anforderungen (BMF, GoBD)
Mobilexpense ist auf nationale und internationale Vorschriften abgestimmt. Änderungen an Pauschalen, Kürzungsregeln oder Fristen werden zentral gepflegt – ganz ohne Update-Aufwand im Unternehmen.

Transparente und effiziente Prozesse
Alle Daten sind zentral verfügbar, klar dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar – ideal für interne Kontrollen, Prüfungen oder Reportings.

Intuitive Erfassung für Mitarbeitende unterwegs
Ob am Laptop im Hotelzimmer oder mobil per App – Reisende erfassen ihre Abwesenheiten und Mahlzeiten schnell und einfach. Die passende Verpflegungspauschale wird automatisch berechnet – ganz ohne Belege.

Fazit: Eine digitale Lösung ist der Schlüssel zu einer rechtssicheren, effizienten und mitarbeiterfreundlichen Verwaltung des Verpflegungsmehraufwands – egal ob für kleine Unternehmen oder international tätige Konzerne.
Wie wird der Verpflegungsmehraufwand nachgewiesen?
Der Verpflegungsmehraufwand wird in Deutschland über Pauschalen abgerechnet, die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt und vom Finanzamt offiziell anerkannt sind. Das bedeutet: Es ist nicht notwendig, einzelne Belege oder Quittungen für Mahlzeiten einzureichen – im Gegensatz zu anderen Spesenarten wie Hotelübernachtungen oder Fahrtkosten.

Stattdessen ist eine detaillierte Dokumentation der Dienstreise erforderlich, um die korrekte Pauschale anzusetzen und steuerlich geltend zu machen:
  • Datum und Uhrzeit der Abreise und Rückkehr
  • Reiseziel und Reisezweck
  • Informationen zu gestellten Mahlzeiten (z. B. Hotel-Frühstück, Geschäftsessen)
  • Eventuell vorhandene Nachweise wie Hotelrechnungen oder Veranstaltungseinladungen
Mobilexpense vereinfacht diesen Prozess erheblich:
Das System fragt automatisch die relevanten Angaben ab und berechnet daraus die passende Pauschale – inklusive korrekter Kürzungen So ist der Nachweis vollständig, digital dokumentiert und jederzeit GoBD-konform.
Ist der Verpflegungsmehraufwand steuerfrei?
Ja, Verpflegungsmehraufwand ist grundsätzlich steuerfrei, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die steuerfreie Auszahlung richtet sich nach den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten Verpflegungspauschalen, die jährlich aktualisiert werden.

Damit der Verpflegungsmehraufwand steuerfrei bleibt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Abwesenheitsdauer beträgt mindestens 8 Stunden bzw. betrifft einen An- oder Abreisetag einer mehrtägigen Reise

  • Es handelt sich um eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

  • Die BMF-Pauschalen werden nicht überschritten

  • Die Dreimonatsfrist (3-Monatsregel) wird eingehalten – bei längeren Aufenthalten am selben Einsatzort werden die Pauschalen steuerpflichtig

  • Eventuelle Mahlzeiten (z. B. Hotel-Frühstück) werden korrekt gekürzt



Wichtig: Sobald die festgelegten Pauschalen überschritten werden, ist der übersteigende Betrag als geldwerter Vorteil steuer- und sozialabgabenpflichtig. Das gilt auch bei freiwilligen höheren Zahlungen des Arbeitgebers, die über die offiziellen BMF-Sätze hinausgehen.

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