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Verpfle­gungs­pau­scha­len für Dienst­rei­sen ins Ausland

Jeder Unternehmer, der reisende Mitarbeiter beschäftigt, kennt sie: die Verpflegungspauschale. Sie ist Teil der Reisekostenpauschale, zu der auch die Pauschale für Übernachtungen gehört. Die Pauschbeträge variieren von Land zu Land. Jedes Jahr im November werden die Höchstwerte für Deutschland und das Ausland vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) angepasst und in einer Tabelle veröffentlicht.

Verpflegungspauschalen Ausland 2022

Die Liste des BMF umfasst 180 Länder, für die teilweise erheblich höhere Pauschalen als für das Inland gelten und die dem Reisenden bei seiner Tätigkeit im Ausland zugute kommen.

Anspruch auf die Verpflegungspauschale

Der Reisende hat gegenüber seinem Arbeitgeber keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Verpflegungspauschale. Dies geschieht freiwillig seitens des Unternehmens, für das der Reisende tätig ist. Erhält der Mitarbeiter keine Spesen, kann er diese jedoch bei seiner jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. Für die Verpflegungspauschale gilt aktuell ein jährlicher Freibetrag von € 1.000.

Höhe der Verpflegungspauschale im Ausland

Für jedes Land gilt eine andere Verpflegungspauschale. Nachstehend ein Auszug aus der aktuellen Tabelle des BMF 2022 für ausgewählte Länder bzw. Landesteile:

LandVerpflegungspauschale bei Abwesenheit 8-24 Std.Verpflegungspauschale bei Abwesenheit > 24 Std.
Niederlande€ 32,00€ 47,00
Belgien€ 28,00€ 42,00
GB - London€ 41,00€ 62,00
GB - Irland und übriges Land€ 30,00€ 45,00
USA - New York City€ 39,00€ 58,00

Berechnung der Verpflegungspauschale

Seit 2014 gibt es statt drei nur noch zwei Spesensätze: die kleine Pauschale für eine Abwesenheit von 8 - 24 Stunden und die große Pauschale für eine mehr als 24-stündige Abwesenheit vom Wohnort.

  • Für An- und Abreisetage wird die kleine Pauschale berechnet.
  • Befindet sich der Reisende an einem Tag in zwei verschiedenen Ländern, wird für diesen Tag das Land mit der höheren Pauschale berücksichtigt.
  • Bei einer Ankunft im Ausland ohne eine Tätigkeit ist der Ort, der vor 24 Uhr erreicht wurde, maßgebend.
  • Bei An- und Abreise mit Tätigkeit wird der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes berücksichtigt.
  • Für Zwischentage zwischen zwei Reisen gilt die Pauschale des Ortes, den der Reisende vor 24 Uhr erreicht hat.
  • Schließt sich eine weitere Reise an die erste an, wird die Verpflegungspauschale für den Ort, den der Reisende vor 24 Uhr erreicht hat, angesetzt.

Besonderheiten bei der Berechnung der Verpflegungspauschale

Die Verpflegungspauschale steht dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung. Eine Ausnahme ergibt sich in dem Fall, da der Arbeitgeber oder ein Dritter, beispielsweise ein Kunde, für die Kosten einer Mahlzeit aufkommt. Ist ein Frühstück im Übernachtungspreis, den der Arbeitgeber bezahlt, inbegriffen, wird die Tagespauschale um 20% gekürzt. Wird der Mitarbeiter von einem Kunden zum Mittag- oder Abendessen eingeladen, beträgt die Kürzung des Tagessatzes 40%.

Die Verpflegungspauschale wird maximal drei Monate gezahlt. Verbleibt der Reisende länger an einem auswärtigen Ort, greifen andere gesetzliche Regelungen. Ausnahmen hierzu sind lediglich Aufenthalte auf mobilen Einrichtungen, dazu gehören Schiffe, Flugzeuge und Fahrzeuge.

Die Mobilexpense App zur schnellen und korrekten Berechnung der Verpflegungspauschale

Viele Länder, viele reisende Mitarbeiter, verschiedene Transportmittel, verschiedene Zeitzonen… Eine korrekte Abrechnung der Verpflegungspauschale ist zeitraubend und anspruchsvoll. Schnell schleichen sich Rechenfehler, womöglich zu Ihren Gunsten, ein, die vom Finanzamt als illegale Bereicherung angesehen werden. Vermeiden Sie langwierige Berechnungen und verlassen Sie sich auf die praktische Mobilexpense App. Sie geben lediglich die Eckdaten der Reise ein, den Rest erledigt die App für Sie - schnell und gesetzeskonform. Fehlberechnungen gehören somit der Vergangenheit an. Zudem sparen Sie wertvolle Zeit, die Sie für wichtigere Dinge in Ihrem Unternehmen nutzen können.

Die intuitive Mobilexpense App ist immer auf dem neuesten Stand und arbeitet mit den aktuellen Werten des BMF. Natürlich können Sie auch eigene Raten in Ihrem System hinterlegen und mit diesen arbeiten.

Veröffentlicht am 12 Feb. 2021