Umsatzsteuerrückerstattung: So holen Unternehmen Vorsteuer im In- und Ausland zurück
Einleitung
Steuerregeln ändern sich schnell – besonders, wenn Ihr Unternehmen international agiert. Ob Geschäftsreise, Konferenz oder Kundenessen: In vielen Fällen fällt Umsatzsteuer an, die Sie sich ganz oder teilweise zurückholen können.
Mit dem richtigen Verständnis für Vorsteuerabzug und Umsatzsteuerrückerstattung sparen Unternehmen bares Geld, verbessern ihre Liquidität und reduzieren gleichzeitig das Risiko bei Betriebsprüfungen.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Umsatzsteuer im Inland und Ausland korrekt zurückfordern, welche Fristen und Nachweise gelten und wie automatisierte Systeme dabei helfen, Fehler zu vermeiden und Abläufe effizient zu gestalten.
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Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuer – die Kurzerklärung
In Deutschland werden die Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer synonym verwendet. Beide bezeichnen dieselbe Verbrauchssteuer, die auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
Im unternehmerischen Kontext spricht man jedoch von Vorsteuer – das ist die Umsatzsteuer, die Ihr Unternehmen auf Einkäufe und betriebliche Ausgaben zahlt. Diese gezahlte Vorsteuer können Sie vom Finanzamt abziehen, sofern die entsprechenden Rechnungen ordnungsgemäß sind und die Ausgaben einen betriebsbedingten Zweck erfüllen.
Das Prinzip lautet:
Umsatzsteuerzahllast = vereinnahmte Umsatzsteuer – gezahlte Vorsteuer
Unternehmen führen somit nur die Differenz an das Finanzamt ab. Bei einem Vorsteuerüberhang (mehr gezahlte als vereinnahmte Steuer) erfolgt eine Umsatzsteuerrückerstattung.
Für Ausgaben im Ausland greift ein separates Verfahren – die sogenannte EU-Vorsteuervergütung oder internationale Vorsteuererstattung.
Vorsteuerabzug im Inland: Voraussetzungen & Belege (§ 14 UStG)
Damit Sie die Vorsteuer erfolgreich geltend machen können, müssen drei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein:
- Betrieblicher Anlass:
Die Ausgaben müssen eindeutig Ihrer unternehmerischen Tätigkeit zugeordnet werden können. Private oder gemischte Kosten sind nur anteilig oder gar nicht abzugsfähig. - Ordnungsgemäße Rechnung:
Nach § 14 UStG müssen Rechnungen bestimmte Pflichtangaben enthalten – darunter Name und Anschrift beider Parteien, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung, Nettoentgelt, Steuersatz und Steuerbetrag. - Dokumentation in der Buchhaltung:
Die gezahlte Vorsteuer wird über die Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich oder vierteljährlich) beim Finanzamt gemeldet – meist digital über ELSTER oder ein angebundenes System.
Praxis-Tipp
Nutzen Sie digitale Tools, um Belege direkt nach der Zahlung zu erfassen. Ein KI-gestützter Belegscanner (OCR) liest Pflichtangaben automatisch aus, ordnet sie der richtigen Kostenstelle zu und prüft die formale Korrektheit. So vermeiden Sie fehlende Angaben und sparen wertvolle Zeit.
EU-Vorsteuervergütung: BOP/ELSTER, Fristen & Unterlagen
Bei Ausgaben im EU-Ausland – etwa Reisekosten für Hotel, Mietwagen oder Konferenzgebühren – können Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer ebenfalls zurückfordern. Das Verfahren nennt sich EU-Vorsteuervergütung und ist in der Richtlinie 2008/9/EG geregelt.
So funktioniert es:
-
Antragstellung: Elektronisch über das BZStOnline-Portal (BOP) bis spätestens 30. September des Folgejahres.
-
Weiterleitung: Das BZSt prüft den Antrag und übermittelt ihn an die ausländische Steuerbehörde.
-
Bearbeitung: Die zuständige Behörde im Zielland prüft und erstattet den Betrag direkt.
-
Mindestbeträge: 400 € für Zeiträume < 1 Jahr, 50 € bei Jahresanträgen.
-
Drittstaaten: (z. B. Schweiz, Norwegen, Japan, Kanada, USA) → Antrag direkt bei der jeweiligen nationalen Behörde erforderlich.
Reisekosten richtig nutzen: Hotel, Mietwagen, Konferenzen
Reisekosten zählen zu den häufigsten Positionen mit erstattungsfähiger Umsatzsteuer. Dazu gehören u. a.:
- Hotelübernachtungen und Unterkünfte
- Mietwagen, Transport- und Parkkosten
- Teilnahmegebühren für Konferenzen, Schulungen oder Messen
- Dienstreisen im EU- und Nicht-EU-Ausland
Voraussetzungen:
Die Reise muss geschäftlich veranlasst sein, und die Rechnungen müssen auf das Unternehmen oder die/den Mitarbeitende:n ausgestellt sein. Nur dann kann die Vorsteuer geltend gemacht werden.
Beispiel
Ein Mitarbeitender bucht über das Firmenkonto ein Hotel in Paris. Die Rechnung enthält die französische Mehrwertsteuer (TVA).
→ Über die EU-Vorsteuervergütung kann das Unternehmen diese TVA im Folgejahr über das BZStOnline-Portal zurückfordern.
Tipp: Verbinden Sie Ihre Firmenkreditkarten direkt mit Ihrer Ausgabenmanagement-Software. Dadurch werden Transaktionen in Echtzeit erfasst, Belege automatisch angehängt und steuerlich relevante Daten geprüft. So steigt Ihre Rückerstattungsquote deutlich.

Bewirtung (70 %), Betriebsveranstaltung (110 €), Geschenke (35 €)
Bestimmte Kostenarten haben eigene Regeln, die Sie kennen sollten:
| Kategorie | Abzugsfähigkeit | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Bewirtung | 70 % Vorsteuer | Geschäftlicher Anlass, vollständiger Bewirtungsbeleg (Anlass, Teilnehmende, Betrag) |
| Betriebsveranstaltung | bis 110 € pro Person | Unternehmensinteresse muss überwiegen, Freigrenze darf nicht überschritten werden |
| Geschenke | bis 35 € pro Person/Jahr | Nur, wenn das Geschenk betrieblich veranlasst ist und dokumentiert wird |
Bei Überschreitung der genannten Beträge entfällt der Vorsteuerabzug in der Regel vollständig.
Zudem gilt: Wird ein Gegenstand zu weniger als 10 % geschäftlich genutzt, besteht kein Anspruch auf Vorsteuerabzug (10%-Regel).
Beispiel
Eine Firmenfeier kostet 125 € pro Mitarbeitenden.
→ Da die 110 €-Freigrenze überschritten ist, entfällt der Vorsteuerabzug vollständig.
Diese Grenzen sind nicht nur steuerlich relevant, sondern auch für interne Ausgabennichtlinien im Reisekostenmanagement und in der Spesenpolitik essenziell.

Häufige Fehler & Compliance (GoBD, Belegqualität)
Fehler bei der Umsatzsteuerrückerstattung können teuer werden. Die häufigsten Ursachen:
- Fehlende Pflichtangaben auf Rechnungen (§ 14 UStG)
- Nicht GoBD-konforme Ablage (fehlende Unveränderbarkeit von Belegen)
- Verspätete Anträge bei der EU-Vorsteuervergütung (nach dem 30. September)
- Gemischte private und geschäftliche Kosten ohne Aufteilung
- Unvollständige Nachweise für Bewirtung oder Betriebsveranstaltung
Abhilfe:
Ein digitales, regelbasiertes Ausgabenmanagement-System kann Pflichtfelder prüfen, Freigaben automatisieren und Belege revissionssicher archivieren. Das erleichtert interne Audits und schützt vor Rückforderungen bei Betriebsprüfungen.
Automatisierung mit Ausgabenmanagement-Software
Manuelle Prozesse kosten Zeit – und führen oft zu Fehlern oder versäumten Fristen.
Moderne Lösungen wie Mobilexpense digitalisieren den gesamten Prozess der Umsatzsteuerrückerstattung – vom Erfassen bis zur Erstattung
So funktioniert's: Echtzeit-Erfassung von Ausgaben über die mobile App.
- KI-gestützter Belegscanner (OCR) erkennt Rechnungsdaten automatisch und prüft Pflichtfelder wie Steuersatz, Betrag und Lieferantendaten.
- Automatische Validierung nach steuerlichen Regeln (z. B. 70 % Bewirtung, 110 € Betriebsveranstaltung, 35 € Geschenke, § 14 UStG).
- GoBD-konforme Archivierung aller Belege zur revisionssicheren Nachvollziehbarkeit.
- Integration mit VAT-Recovery-Partnern automatisiert Rückerstattungen.
Integration mit VAT-Recovery-Partnern
Die Rückforderung der Umsatzsteuer – insbesondere bei Ausgaben im Ausland – ist oft komplex: Jedes Land hat eigene Formulare, Fristen, Sprachen und Nachweispflichten. Fehlende Umsatzsteuer-IDs, unvollständige Rechnungen oder Fristversäumnisse führen schnell dazu, dass Rückerstattungen abgelehnt werden.
Hier kommt die Integration mit VAT-Recovery-Partnern ins Spiel. Mobilexpense ermöglicht es, alle Ausgabendaten und Belege automatisch an Ihren ausgewählten Partner zu übermitteln. Dort werden die Daten geprüft, nicht konforme Belege korrigiert und vollständige Erstattungsanträge an die zuständigen Steuerbehörden übermittelt – national und international.
Das reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern sorgt für:
-
Maximale Rückerstattungsquoten, da alle erstattungsfähigen Positionen erfasst werden.
-
Weniger Compliance-Risiken, da Dokumente vorab validiert und fehlende Angaben korrigiert werden.
-
Höhere Datengenauigkeit, weil Informationen aus einer zentralen, geprüften Quelle stammen.
Gerade für Unternehmen mit internationalen Geschäftsreisen oder vielfältigen Lieferketten ist diese Verbindung entscheidend: Sie ersetzt manuelle Dateneingaben, beschleunigt die Erstattung und stellt sicher, dass keine steuerlich relevanten Beträge verloren gehen.
Mit der Integration von Mobilexpense in ein professionelles VAT-Recovery-Netzwerk wird aus einem komplexen Steuerthema ein automatisierter, transparenter und prüfsicherer Prozess.
So gewinnen Sie nicht nur Zeit und Geld zurück – sondern auch die Sicherheit, dass Ihre Umsatzsteuerrückerstattung überall korrekt und vollständig erfolgt.
Fazit
Eine korrekte und vollständige Umsatzsteuerrückerstattung ist mehr als nur Buchhaltung – sie ist aktives Finanzmanagement. Wer Fristen, Betragsgrenzen und Nachweispflichten kennt, kann jährlich Tausende Euro an Vorsteuer zurückholen.
Mit digitalen Prozessen, automatisierten Prüfungen und klarer Compliance gewinnen Sie Sicherheit und sparen gleichzeitig Zeit.
So bleibt Ihr Unternehmen nicht nur steuerlich konform, sondern auch liquide und effizient – egal, in wie vielen Ländern Sie tätig sind.
Vorsteuer automatisch sichern, Ausgaben digital managen.
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