Mehrwertsteuer 2024: Aktuelle Mehrwertsteuersätze und Beispiele

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von Admin
Lesedauer: 2 min
Okt 21, 2022
Auf den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen wird - grundsätzlich - Mehrwertsteuer erhoben. Neben dem sogenannten Regelsteuersatz gibt es den ermäßigten Steuersatz. Andere Produkte wiederum sind umsatzsteuerbefreit.


In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Produkte und Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig sind, welcher Mehrwertsteuersatz 2024 gilt und wie Sie die Mehrwertsteuer korrekt verbuchen.

Was bedeutet MwSt?

Die Abkürzung MwSt steht für den Begriff Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist eine sogenannte Konsumentensteuer (Verbrauchsteuer), die zur Belastung des Endverbrauchers beim Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen erhoben wird.

Unternehmen schlagen die Mehrwertsteuer auf den Nettobetrag ihrer Waren und Dienstleistungen auf und erhalten diese über den Bruttoverkaufspreis von ihren Kunden. Die erhaltene Mehrwertsteuer muss anschließend an das Finanzamt abgeführt werden.

Mehrwertsteuer vs. Umsatzsteuer?

Oft wird pauschal von Umsatzsteuer gesprochen. Umsatzsteuer ist hier der Oberbegriff für Mehrwertsteuer und Vorsteuer, da im nationalen und internationalen Handel die meisten Umsätze versteuert werden.

Mehrwertsteuersätze 2024

In Deutschland und in vielen anderen Ländern gelten für verschiedene Produkte und Dienstleistungen unterschiedlich hohe Mehrwertsteuersätze.

In Deutschland beträgt der Mehrwertsteuer Regelsteuersatz derzeit 19 %. Für Produkte des Grundbedarfs wird der ermäßigte Steuersatz von 7 % angewendet. Einige Produkte und Dienstleistungen wiederum sind umsatzsteuerbefreit. Alle Unternehmen, Finanzbehörden und Gerichte sind an das Umsatzsteuergesetz gebunden.

Nachfolgend sehen Sie die aktuellen MwSt-Sätze für Deutschland.

  • 19 % Mehrwertsteuer (Regelsteuersatz)
  • 7 % Mehrwertsteuer (ermäßigter Steuersatz)
  • 0 % Mehrwertsteuer (mehrwertsteuerfrei)

Regelsteuersatz (19 %)

Der Regelsteuersatz gilt laut § 12 Abs. 1 UStG für sämtliche Umsätze, für die keiner der anderen Mehrwertsteuersätze zutrifft. Beispiele hierfür sind Kleidung (Mode), Möbel, Dienstleistungen sowie Bewirtung in einem Restaurant/Café.

Ermäßigten Steuersatz (7 %)

Nach § 12 Abs. 2 UStG gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften, Personennahverkehr, Tickets für Konzerte, Theater oder Museen und lebende Tiere der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %.

Die komplette Liste der Umsätze, für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt sowie die Bedingungen, finden Sie in § 12 Abs. 2 UStG.

Mehrwertsteuerfreie Umsätze (0 % MwSt)

Es gibt zahlreiche Lieferungen und Leistungen, die gemäß dem Umsatzsteuergesetz steuerbefreit sind. In § 4 des UStG sind sämtliche umsatzsteuerfreie Leistungen aufgeführt.

Von der Mehrwertsteuer befreit sind beispielsweise ärztliche Leistungen. Auch innergemeinschaftliche Lieferungen fallen unter diesen Paragraphen (Ausnahmen beachten). Bestimmte Umsätze, die dem Gemeinwohl dienen, sind ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit. 

Wer ist mehrwertsteuerpflichtig?

Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer sämtliche Umsätze aus Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt ausführt.

Wer muss keine Mehrwertsteuer abführen?

Berufsgruppen wie beispielsweise Ärzte und Versicherungsmakler sind generell von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.

Auch gilt eine Sonderregelung für Kleinunternehmer. Diese brauchen auf ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen, dürfen aber entsprechend auch keine Vorsteuer bei ihren Eingangsrechnungen abziehen.

Um als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG zu gelten, darf der Vorjahresumsatz € 22.000 und der zu erwartende Umsatz des laufenden Jahres € 50.000 nicht übersteigen (Stand: 1.1.2024).

Die Regeln zur Besteuerung der Kleinunternehmer finden Sie in § 19 des UStG.

Rechtsverordnung zur Mehrwertsteuer

Die in diesem Artikel genannten Informationen und Beispiele dienen lediglich der Orientierung. Das Gesetz kennt zahlreiche Regel, Besonderheiten und Ausnahmen, die nicht Gegenstand dieses Artikels sind. 

Um stets korrekt zu handeln und den richtigen Mehrwertsteuersatz anzuwenden, gibt es das Umsatzsteuergesetz und eine verbindliche Rechtsverordnung für alle Unternehmer. Neben dem oben erwähnten UStG gibt es außerdem die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).

Hier finden Unternehmer detaillierte Informationen zur steuerlichen Behandlung von Lieferungen und Leistungen. Die UStDV ist eine Rechtsverordnung, die die einheitliche Rechtsanwendung und Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung gewährleistet. Bei Fragen rund um die Mehrwertsteuer, lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten.

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