Tagegeld: Alles über Tagegeld auf Dienstreisen
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Das Tagegeld, auch genannt Verpflegungspauschale oder Spesen, ist Teil der Reisekostenpauschalen, auf die kein Reisender verzichten muss. Ob im Inland oder im Ausland, eine auswärtige Verpflegung und Unterbringung verursacht nicht unerhebliche Zusatzkosten. Um diese für den reisenden Mitarbeiter aufzufangen, wurde das Tagegeld eingeführt.
Anspruch auf Tagegeld
Jeder Reisende, der seinem Wohnort mehr als 8 Stunden fernbleibt, hat Anspruch auf Tagegeld. Dies ist in § 2 Abs. 2 BRKG festgelegt. Bei einer Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden hat der Reisende ein Recht auf die ‘kleine Pauschale’, diese beträgt in Deutschland € 14. Bei einer Reise, die ihn mehr als 24 Stunden von seinem Heimatort fernhält, darf er die ‘große Pauschale’, im Inland € 28, berechnen. Für An- und Abreisetage wird jeweils die kleine Pauschale angesetzt. Diese Tagespauschalen stehen dem Mitarbeiter netto zur freien Verfügung. Erhält er dieses Tagegeld nicht direkt von seinem Arbeitgeber, kann er es bei der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen.
Tagegeld Inland vs. Ausland
Im Ausland gelten andere Tagespauschalen, die teilweise deutlich von denen des Inlands abweichen. Jährlich (zum Jahresende) werden die aktuellen Werte vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) für Deutschland und das Ausland veröffentlicht. Die Tabelle des BMF enthält sowohl sämtliche Pauschalen für das Tagegeld im Ausland als auch die aktuellen Übernachtungspauschalen für insgesamt 180 Länder.
Höchstgrenzen und Kürzungen
Der Anspruch auf Tagegeld ist grundsätzlich auf drei Monate begrenzt. Verbleibt der Reisende länger als drei Monate an einer festen auswärtigen Arbeitsstätte, greift die sogenannte 3-Monats-Frist und der Anspruch auf die Verpflegungspauschale endet. Wird die Auswärtstätigkeit für mindestens vier Wochen unterbrochen, beginnt der Anspruch auf das Tagegeld von neuem. Ausnahmen sind hier unter anderem Tätigkeiten auf mobilen Einrichtungen wie beispielsweise auf Schiffen oder LKW.
Erhält der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber Tagegeld, ihm wird jedoch von diesem oder einem Dritten das Frühstück bezahlt, wird die Tagespauschale um 20% gekürzt. Lädt ein Kunde den Mitarbeiter zu einem Mittag- oder Abendessen ein, beträgt die Kürzung der Spesen für diesen Tag 40%.
Reisekostenabrechnung mit Mobilexpense
Das Tagegeld ist nur eine Komponente der Reisekosten. Auch Übernachtungspauschalen und andere Reisenebenkosten wie Kraftstoffkosten, Eintrittskarten oder Bahntickets müssen korrekt verbucht werden. Bei einer Vielzahl von Reisenden, mit verschiedenen Transportmitteln und Reisezielen, stellt eine ordnungsgemäße Reisekostenabrechnung eine Herausforderung für jeden Arbeitgeber dar. Sparen Sie Zeit und Energie und nutzen Sie die praktische App von Mobilexpense. Die App arbeitet immer mit den aktuellen Werten des BMF und erstellt Ihnen im Handumdrehen eine gesetzeskonforme Reisekostenabrechnung.
Veröffentlicht am 15 Apr. 2021