Zum Hauptinhalt springen

Mobili­täts­prä­mie: Voraus­set­zung und Berech­nung (mit Beispie­len)

 

Die Mobilitätsprämie ist eine befristete steuerliche Förderung für Geringverdiener. Die Mobilitätsprämie wurde für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026 eingeführt und wird mittels der erhöhten Entfernungspauschale berechnet. Da Geringverdiener keine Steuern zahlen und daher auch keine Werbungskosten geltend machen können, sollen diese mit der Mobilitätsprämie entlastet werden.

Grundsätzliches zur Mobilitätsprämie

Beträgt der einfache Arbeitsweg mehr als 20 Kilometer, erhalten Arbeitnehmer 14 % Mobilitätsprämie zusätzlich zur erhöhten Pendlerpauschale, wenn sie diese von ihrem Arbeitgeber erhalten. Arbeitnehmer, die weniger als 20 Kilometer Arbeitsweg haben oder mit ihrem zu versteuernden Einkommen oberhalb des Eingangssteuersatzes (10.347 für Alleinstehende und 20.694 beim Splitting) liegen, haben keinen Anspruch auf die Mobilitätsprämie. Auch muss der jährliche Freibetrag für Werbungskosten überschritten werden, um in den Genuss der Mobilitätsprämie zu kommen.

Voraussetzungen für die Mobilitätsprämie

Um die Mobilitätsprämie zu erhalten, müssen Arbeitnehmer und Selbständige die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die erste Tätigkeitsstätte muss mindestens 21 km vom Wohnort entfernt sein.
  2. Das zu versteuernde Einkommen muss unterhalb des Grundfreibetrags liegen.
  3. Die Werbungskostengrenze muss überschritten werden.
  4. Die errechnete Mobilitätsprämie muss mehr als 10 Euro betragen.

Das benutzte Verkehrsmittel ist sowohl für die Berechnung der Entfernungspauschale als auch für die Berechnung der Mobilitätsprämie irrelevant. Die Mobilitätsprämie gibt es für Arbeitnehmer und Selbständige.

Rechtsgrundlage für die Mobilitätsprämie

Die rechtlichen Grundlagen der Mobilitätsprämie sind in den §§ 101 bis 109 des Einkommensteuergesetzes nachzulesen.

Mobilitätsprämie berechnen (Beispielen)

Bis 2021 betrug die Entfernungspauschale für den einfachen Weg zur Arbeitsstätte ab dem ersten Kilometer 30 Cent und ab dem 21. Kilometer 35 Cent. Um die stark gestiegenen Kosten der Arbeitnehmer aufzufangen, wurde die Entfernungspauschale für die Jahre 2022 bis 2026 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer erhöht.

Beispiel 1

Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 20.000 Euro und einer Entfernung von 45 km zur Arbeitsstätte an 210 Tagen hat folgende Fahrtkosten, die er jedoch aufgrund seines geringen Einkommens nicht als Werbungskosten geltend machen kann, da er unter dem Eingangssteuersatz liegt:

210 Tage x 20 km x 30 Cent = 1.260 Euro
210 Tage x 25 km x 38 Cent = 1.995 Euro (gesamte Fahrtkosten = 3.255 Euro)

Die gesamten Fahrtkosten übersteigen den jährlichen Freibetrag von derzeit 1.200 Euro um 2.055 Euro. Das zu versteuernde Einkommen liegt 694 Euro unter dem Grundfreibetrag. Die Mobilitätsprämie wird nach Betrachtung der Summe der erhöhten Pendlerpauschale (1.995 Euro) und dem Betrag, der unter der Steuerfreigrenze liegt (694 Euro) errechnet. Von diesen 694 Euro werden 14 % (= 97,16 Euro) Mobilitätsprämie gezahlt. Auch wenn normalerweise bei einem derart geringen Einkommen keine Steuererklärung abgegeben werden muss, ist dies jetzt notwendig, um die Mobilitätsprämie zu erhalten. Die Mobilitätsprämie kann erstmals mit der Steuererklärung für 2021 beantragt werden.

Beispiel 2

Ein lediger Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von 18.000 Euro und einer Entfernung von 45 km zur Arbeitsstätte an 210 Tagen kann derzeit folgende Fahrtkosten geltend machen, wenn er diese von seinem Arbeitgeber nicht erstattet bekommt:

210 Tage x 20 km x 30 Cent = 1.260 Euro
210 Tage x 25 km x 38 Cent = 1.995 Euro (gesamte Fahrtkosten = 3.255 Euro)

Die gesamten Fahrtkosten übersteigen den jährlichen Freibetrag von derzeit 1.200 Euro um 795 Euro und werden zur Berechnung der Mobilitätsprämie herangezogen. Dieser Arbeitnehmer liegt jedoch 7.653 Euro über dem Grundfreibetrag und erhält somit keine Mobilitätsprämie. Dafür kann er seine gesamten Fahrtkosten bei der Steuererklärung angeben, wenn er diese nicht von seinem Arbeitgeber erstattet bekommt.

Mobilitätsprämie beantragen

Die Mobilitätsprämie kann mit der jährlichen Einkommensteuererklärung und der “Anlage Mobilitätsgarantie” eingereicht werden (§ 105 Abs. 1 EStG, geändert durch das "Jahressteuergesetz 2020" vom 21.12.2020).

Veröffentlicht am 16 Jan. 2023

Bereit für müheloses Expense Management?