Wissenswertes zur Homeoffice Pauschale für Arbeitnehmer

Lesedauer: 1 min
Aug 17, 2023

Arbeiten Sie gelegentlich oder regelmäßig im Homeoffice, statt im Büro Ihres Arbeitgebers? Dann sollten Sie die Homeoffice Pauschale kennen! In diesem Artikel erfahren Sie einige Grundlagen rund um das Thema Homeoffice Pauschalen für Arbeitnehmer.

Anspruch auf die Homeoffice Pauschale

Die gute Nachricht ist, dass die Homeoffice Pauschale inzwischen auch genutzt werden kann, wenn kein separates Arbeitszimmer in der Wohnung zur Verfügung steht. Das ist besonders für Arbeitnehmer mit wenig Wohnraum günstig, die nicht über einen separaten Arbeitsbereich verfügen.

Höhe der Homeoffice Pauschale

Für das Steuerjahr 2023 erhalten Arbeitnehmer im Homeoffice eine Pauschale von € 6 pro Tag. Die Pauschale ist auf 210 Arbeitstage im Jahr begrenzt und beträgt also maximal € 1.260 / Jahr. Dies ist eine Erhöhung gegenüber dem ursprünglichen Betrag von € 600.

Die Homeoffice Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Bei den Werbungskosten gilt ein Freibetrag von € 1.230 (für die Jahre 2023 und 2024).

Auch diverse weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Arbeit entstehen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Beispiele hierfür sind Schreibwaren (insofern diese nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden). 

Neben der Homeoffice Pauschale lassen sich auch die Fahrt zur Arbeit (Pendlerpauschale) und die Reisekostenpauschalen als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen, insofern diese nicht bzw. nicht in Höhe des Pauschbetrags vom Arbeitgeber erstattet wurden.

Besonderheiten zur Homeoffice Pauschale

Grundsätzlich ist die Homeoffice Pauschale verhältnismäßig einfach geltend zu machen. Beispiel: Arbeitet ein Arbeitnehmer 200 Arbeitstage im Homeoffice, kann dieser € 1.200 als Werbungskosten geltend machen.

Für Arbeitstage, an denen ein Mitarbeiter nicht von Zuhause aus, sondern im Büro seines Arbeitgebers arbeitet, kann er die Pendlerpauschale (für den Arbeitsweg) nutzen.

Informationen sowie Besonderheiten rund um die Homeoffice Pauschale sind im Einkommensteuergesetz ab § 4 Abs. 5 Nr. 6b zu finden.