Alles über die Homeoffice Pauschale (2023)

Lesedauer: 3 min
Mär 20, 2023
Homeoffice freiwillig oder gezwungenermaßen? Viele Unternehmen schickten ihre Mitarbeiter während der Coronakrise ins Homeoffice, damit diese ihre Bürotätigkeiten ohne Unterbrechung fortsetzen konnten. Nicht für jeden ist die Arbeit im Homeoffice die ideale Lösung.

Wie angenehm ist es also, wenn es für die Arbeit im Homeoffice nicht nur den normalen Lohn, sondern auch Zuschläge gibt! Für wen die Homeoffice Pauschale möglich ist und bis zu welcher Höhe diese anzugeben ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wer hat Anspruch auf die Homeoffice Pauschale?

Die Homeoffice Pauschale gilt jetzt auch, wenn kein separates Arbeitszimmer in der Wohnung zur Verfügung steht. Das ist besonders für Familien mit wenig Wohnraum günstig, da ein abgetrenntes Arbeitszimmer (separater Arbeitsbereich) nun nicht mehr Voraussetzung für die Homeoffice Pauschale ist.

Wird ein Bereich des Wohnzimmers beispielsweise für die Arbeit genutzt und sind private Gegenstände größtenteils entfernt, ist die Arbeit von Zuhause aus steuerlich absetzbar und es darf die Homeoffice Pauschale geltend gemacht werden. Ab 2023 beträgt diese € 1.260 statt wie bisher € 600. Auch wenn sich zwei Personen, die im selben Haushalt leben, ein Arbeitszimmer teilen, stellt dies kein Problem dar und jeder darf die Homeoffice Pauschale geltend machen. Ein Homeoffice darf zu maximal 9 % privat genutzt werden, damit es als solches anerkannt wird.

Eine weitere Voraussetzung, dass das Homeoffice vom Finanzamt anerkannt wird, ist die Anordnung des Chefs, im Homeoffice zu arbeiten. Wer freiwillig zu Hause arbeitet, obwohl im Unternehmen ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, geht leer aus. Eine Pflicht zur Arbeit im Homeoffice gibt es jedoch aktuell nicht.

Wer profitiert von der Homeoffice Pauschale?

Sobald Arbeitnehmer mit ihren Werbungskosten und anderen beruflich bedingten Ausgaben plus der Homeoffice Pauschale auf einen Betrag von mehr als € 1.000 (bis 2022!) kommen, profitieren sie von der Homeoffice Pauschale.

Die Homeoffice Pauschale wird nämlich in die Werbungskostenpauschale - ab 2023 € 1.200 - eingebunden. Arbeitnehmer, die den jährlichen Freibetrag von € 1.200 inklusive Aufwendungen für das Homeoffice nicht überschreiten, haben demnach keinen Vorteil.

Homeoffice Pauschale vs. Pendlerpauschale

Je mehr Sie im Homeoffice arbeiten, desto weniger müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug zur Arbeitsstätte fahren und desto geringer fällt die Pendlerpauschale aufs Jahr hochgerechnet aus. Es kommt aber auf die Entfernung zum Arbeitsplatz an, um Homeoffice Pauschale und Pendlerpauschale gegeneinander abwägen zu können. Bei einer Pendlerpauschale von derzeit € 0,30/km (€ 0,38 ab dem 21. km) und einer einfachen Entfernung von 16 Kilometern zur Arbeitsstätte erhalten Sie € 4,80. Das bedeutet, dass Sie bei einem Arbeitsweg von 17 km weniger Pendlerpauschale (€ 5,10) als Homeoffice Pauschale (€ 6,00/Tag) erhalten.

Höhe der Homeoffice Pauschale

Homeoffice Pauschale 2023

Für 2023 gilt: Pro Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige € 6 in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Bei einem Maximum von € 1.260 pro Jahr werden ab 2023 sogar 210 Tage im Homeoffice begünstigt.

Homeoffice Pauschale und maximale Werbungskosten

Durch die Arbeit im Homeoffice spart ein Arbeitnehmer zwar einerseits die täglichen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, stellt dem Unternehmen jedoch zunächst seinen eigenen Strom, die eigene Internetverbindung, sein Telefon und seine Räume zur Verfügung.

Um diese Kosten aufzufangen, wurden abziehbare Kosten für das Homeoffice neu geregelt. Anschaffungen, die nicht vom Arbeitgeber ersetzt oder mit einer Pauschale abgegolten wurden, sind nun gleich den üblichen Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Es gilt ein jährlicher Höchstbetrag von € 1.260. Dies betrifft beispielsweise folgende Aufwendungen:

  • Internet (monatl. Flatrate, GB)
  • Telefonkosten (Festanschluss, Smartphone Abo)
  • Energie (Strom, Gas, Wasser)
  • Renovierungsarbeiten (Tapeten, Vorhänge)

Wer vom Arbeitgeber keinen Schreibtisch zur Verfügung hat, darf fürs Homeoffice bis zu € 1.260 pro Jahr steuermindernd geltend machen. Das gilt allerdings nur, wenn der heimische Arbeitsplatz ausschließlich beruflich genutzt wird.

Das Homeoffice wird prozentual zur Größe der gesamten Wohnung berechnet. Nimmt Ihr Homeoffice beispielsweise 20 m² der insgesamt 100 m² großen Wohnung ein, dürfen Sie 20 % für Ihr Homeoffice geltend machen und sämtliche getätigten Aufwendungen angeben. Dazu müssen Sie Ihr Homeoffice an 3 von 5 Tagen, also überwiegend, nutzen.

Anschaffungen fürs Homeoffice absetzen

Kosten für Anschaffungen, die nachweislich für die Arbeit im Homeoffice getätigt wurden, dürfen vollständig angegeben werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Arbeitsgeräte (Laptop, Drucker, Scanner, Schredder)
  • Büromaterial (Ordner, Papier, Schreibmaterial)
  • Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl, Schrank)

Bewahren Sie Belege sorgfältig auf oder scannen und speichern Sie sie sofort digital. Auch sollten Sie gelegentlich Fotos von Ihrem Arbeitszimmer bzw. Arbeitsbereich machen, um dem Finanzamt nötigenfalls Ihr Homeoffice nachweisen zu können.

Die Homeoffice Pauschale in der Steuererklärung

Die Homeoffice-Pauschale tragen Sie in die Anlage N bei den Werbungskosten ein. In Zeile 45 müssen Sie unter Homeoffice Pauschale die Anzahl der Tage eintragen, an denen Sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben. Arbeitnehmer machen die Homeoffice Pauschale als Werbungskosten, Selbstständige und Freiberufler als Betriebsausgaben geltend.