Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter?
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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind kleine Anschaffungen oder Leistungen im Rahmen des betrieblichen Alltags, die einen geringen Wert haben.
Die GWG-Regelung bietet Unternehmen eine einfache Möglichkeit, kleine Anschaffungen sofort als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen, ohne dass sie als Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet werden müssen. Dies spart Zeit und Aufwand bei der Buchführung und kann den Steuerbetrag reduzieren.
Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter?
Beispiele für GWG sind Bürobedarf wie Schreibwaren und andere Büroutensilien, aber auch kleinere Reparaturen oder Wartungsarbeiten am betrieblichen Inventar. Zu beachten ist, dass es sich bei GWG um Betriebsausgaben handelt, die ausschließlich für den Betrieb verwendet werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind beispielsweise:
- Schreibtische und Stühle
- Kaffeemaschine, Wasserkocher, Mikrowelle
- Schreibtischlampen
- Büroutensilien wie Stifte, Papier u.s.w.
- Aktenschränke, Rollcontainer
- Telefone
- Büroaccessoires wie Papierkorb oder Aufbewahrungsboxen
- Software zur beruflichen Nutzung
Welche Wirtschaftsgüter sind keine GWG?
Es ist ebenfalls wichtig zu wissen, dass es auch Ausnahmen von der GWG-Regelung gibt, wie z.B. bei Computern, Laptops, Tablets und Smartphones, für die spezielle Regelungen gelten. Es ist daher wichtig, die spezifischen Regelungen zu kennen und zu prüfen, ob ein Wirtschaftsgut als GWG eingestuft werden kann.
Güter, die nur mit anderen Gütern zusammen genutzt werden können, zählen nicht zu den Geringwertigen Wirtschaftsgütern. Dies sind beispielsweise Monitore oder Tastaturen und Mäuse, die nur gekoppelt mit einem Computer, Laptop oder einem mobilen Endgerät genutzt werden können.
Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter 2023
Die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) liegt in Deutschland bei 410 Euro (inkl. Umsatzsteuer) pro Gegenstand und Geschäftsjahr. Wenn die Kosten eines Wirtschaftsguts diese Grenze nicht überschreiten, kann es als GWG direkt in der Steuererklärung geltend gemacht werden, ohne dass es als Anschaffung oder Herstellungskosten aufgewendet werden muss.
Was ist bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern zu beachten?
Bei der Verwendung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) gibt es einige Dinge zu beachten:
- Grenze: Es ist wichtig zu wissen, dass die Grenze für GWG in Deutschland bei 410 Euro (inkl. Umsatzsteuer) pro Gegenstand und Geschäftsjahr liegt.
- Verwendung: GWG müssen ausschließlich für den Betrieb verwendet werden.
- Ausnahmen: Es gibt Ausnahmen von der GWG-Regelung: Für Computer, Laptops, Tablets und Smartphones gelten spezielle Regelungen.
- Dokumentation: Es ist wichtig, die Anschaffungen von GWG ordnungsgemäß zu dokumentieren, um im Falle einer Steuerprüfung nachweisen zu können, dass sie den Anforderungen entsprechen.
- Steuerliche Auswirkungen: Es ist zu berücksichtigen, dass die Verwendung von GWG steuerliche Auswirkungen hat und dass es sich bei GWG um Betriebsausgaben handelt, die sofort in der Steuererklärung abgesetzt werden können.
Bei der Verwendung von GWG müssen die spezifischen Regelungen und die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigt werden, um die Vorteile der Regelung optimal nutzen zu können.
Steuerliche Behandlung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern
Die steuerliche Behandlung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) in Deutschland ist einfach und unkompliziert. Wenn die Kosten eines Wirtschaftsguts die Grenze von 410 Euro (inkl. Umsatzsteuer) pro Gegenstand und Geschäftsjahr nicht überschreiten, kann es als GWG direkt in der Steuererklärung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass es nicht als Anschaffung oder Herstellungskosten aufgewendet werden muss, sondern sofort abgesetzt werden kann.
Diese Regelung bietet Unternehmen eine Zeit- und Kostenersparnis bei der Buchführung, da kleine Anschaffungen nicht separat aufgeführt werden müssen. Außerdem kann es den Steuerbetrag reduzieren, da die Betriebsausgaben sofort abgezogen werden können. Kleine Anschaffungen können also einfach und unkompliziert als Betriebsausgaben verbucht werden. Die direkte Absetzbarkeit kann zu einer Reduktion des Steuerbetrags führen.
Vorteil der GWG-Regelung für Unternehmen
Zusammenfassend bietet die GWG-Regelung eine praktische Möglichkeit für Unternehmen, kleine Anschaffungen einfach und unkompliziert als Betriebsausgaben zu verbuchen. Es lohnt sich jedoch, die spezifischen Regelungen zu kennen und zu prüfen, ob ein Wirtschaftsgut als GWG eingestuft werden kann, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
Veröffentlicht am 06 Feb. 2023