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1 % Regelung beim Dienst­wa­gen: Vor- und Nachteile, Berech­nung und Beispiele

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs bringt dem Arbeitnehmer Vorteile gegenüber Kollegen, die keinen Dienstwagen zur Verfügung haben. Um diesen “geldwerten Vorteil” auszugleichen, muss ein auch privat genutzter Dienstwagen mit 1 % des Listenpreises versteuert werden. Daher wird die 1 % Regelung auch “Listenpreismethode” genannt.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wann die 1 %-Regelung Anwendung findet, wie sie berechnet wird und welche Ausnahmen und Alternativen es gibt.

Anwendung der 1 % Regelung

Auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers wird 1 % des Neuwagen-Listenpreises* aufgeschlagen. Dazu kommen 0,03 % des Listenpreises für jeden zur Arbeitsstätte gefahrenen Kilometer.

*Der Neuwagen-Listenpreis enthält auch Sonderausstattungen wie beispielsweise Navigationssystem und Diebstahlsicherung, wenn sie bereits bei Anschaffung des Neuwagens installiert sind. Wird eine Sonderausstattung nachträglich eingebaut, ist sie für die Berechnung nicht relevant.

1 % Regelung bei Elektroautos

Für Elektroautos gelten andere Regeln als für Benziner oder Diesel. Diese werden nicht mit 1 % besteuert. Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine Besteuerung von 0,25 % des Listenpreises.

1 % Regelung bei Importfahrzeugen

Wurde das Firmenfahrzeug aus dem Ausland importiert und liegt kein inländischer Listenpreis vor, wird dieser in Anlehnung an den Bruttopreis des importierenden Händlers geschätzt.

Beispielrechnung mit der 1 % Regelung

Der Neuwagen kostet € 30.000. Die werksseitig eingebaute Sonderausstattung (Navi) kostet € 800. Demnach werden € 308 (1 % von € 30.800) auf das Bruttogehalt von beispielsweise € 4.000 des Mitarbeiters aufgeschlagen. Dazu kommen die gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Bei einer Fahrtstrecke von 20 km heißt das : 20 km x 0,03 % (von € 30.800) = € 184,80 auf das Bruttogehalt. Der gesamte Aufschlag (geldwerter Vorteil) beträgt also € 492,80, so dass das zu versteuernde Einkommen € 4.492,80 beträgt.

Zusammengefasst:

  • Listenpreis Neuwagen: €30.000
  • Sonderausstattung: €800
  • Grundlage für die Berechnung: €30.800
  • 1% von €30.800 = €308
  • Kilometer zur Arbeitsstätte (20 km) * 0.03 % = €184,80
  • Bruttogehalt (monatlich) (ohne 1 %): €4.000
  • Gesamter Aufschlag: €4.000 (Bruttogehalt) + €308 (1 %) + €184,80 (Kilometer)
  • Zu versteuerndes Einkommen: €4.492,80

Ausnahmen und Pauschalierung der 1 % Regelung

Fährt ein Arbeitnehmer nachweisbar an weniger als 15 Tagen pro Monat mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte, gilt eine Besteuerung von 0,002 % des Listenpreises pro privat gefahrenem Kilometer.

Auch kann der geldwerte Vorteil, den der Arbeitnehmer durch den Dienstwagen erhält, pauschal versteuert werden. Das heißt, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal versteuert werden dürfen. Der geldwerte Vorteil errechnet sich durch die 1 % des Neuwagen-Listenpreises plus den Betrag für die gefahrenen Kilometer und der Anzahl der Fahrten zur Arbeitsstätte (km x 0,03 % x Anzahl der Fahrten). Dieser Betrag kann mit 15 % pauschal versteuert werden.

Eine Ausnahme für die 1 % Regelung kann gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer völlig auf private Fahrten mit dem Dienstwagen verzichtet. Ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch dient hier als Nachweis für das Finanzamt.

Kann der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit (z. B. Arm- oder Beinbruch) das Firmenfahrzeug vorübergehend nicht nutzen, darf die 1 % Regelung pausiert werden.

Ein neues richterliches Urteil besagt, dass sowohl die 1 % Regelung als auch die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuchs wegfallen, wenn ein dem Dienstwagen gleichwertiges Privatfahrzeug zur Verfügung steht.

Alternative zur 1 % Regelung

Im Prinzip ist die 1 % Regelung einfach und zeitsparend anzuwenden. Eine Alternative zur 1 % Regelung ist das herkömmliche Fahrtenbuch. In das Fahrtenbuch muss jede Dienstfahrt exakt eingetragen werden: Datum der Fahrt, Abfahrts- und Ankunftsort, Fahrzeugführer, Zweck der Fahrt sowie Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt. Zudem hat das Fahrtenbuch Spalten für Tanknachweise und Inspektionen. Bei privaten Fahrten müssen lediglich die gefahrenen Kilometer dokumentiert werden.

Fazit: Je günstiger der Dienstwagen und je kürzer der Arbeitsweg, desto geringer fallen die Steuern bei der 1 % Regelung aus. Bei einem Gebrauchtwagen wird die 1 % Regelung auf den Neuwagen-Listenpreis angewendet, unabhängig von Alter und Kilometerstand des Fahrzeugs. Wird der Dienstwagen rein geschäftlich genutzt und hat der Arbeitnehmer keinen geldwerten Vorteil, empfiehlt sich das Führen eines (digitalen) Fahrtenbuchs, um die 1 % Regelung zu vermeiden.

Veröffentlicht am 11 Nov. 2022

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