1% Regelung beim Dienst­wa­gen: Vor- und Nachteile, Berech­nung und Beispiele

Lesedauer: 2 min
Nov 11, 2022
Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs bringt dem Arbeitnehmer Vorteile gegenüber Kollegen, die keinen Dienstwagen zur Verfügung haben. Um diesen “geldwerten Vorteil” zu versteuern, bieten sich insbesondere die Fahrtenbuchmethode und die sogenannte 1 % Regelung an. 


In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wesentlichen Unterschiede und Grundlagen der 1 %-Regelung beim Dienstwagen.

Fahrtenbuchmethode vs. 1%- Regelung

Die Fahrtenbuchmethode ist eine klassische Methode, um Fahrten mit dem Dienstwagen zu dokumentieren. Für diese Methode ist eine genaue Aufzeichnung aller dienstlichen und privaten Fahrten notwendig. Anhand dieser Aufzeichnungen wird der prozentuale Anteil der privaten gegenüber der dienstlichen Nutzung ermittelt.

Eine Alternative zur Fahrtenbuchmethode ist die 1%-Regelung. Hierbei wird monatlich 1% des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil für die private Nutzung des Dienstwagens angesetzt.

Anwendung der 1 % Regelung

Die 1%-Regelung bezieht sich auf die private Nutzung eines Dienstwagens und ist in Deutschland eine Möglichkeit, den geldwerten Vorteil zu versteuern. Allerdings ist sie nicht zwingend Pflicht. Es gibt alternative Methoden, wie die oben genannte Fahrtenbuchmethode.

Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1% des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs (inklusive Sonderausstattung, Umsatzsteuer und anderer Nebenkosten) als geldwerter Vorteil für die private Nutzung des Dienstwagens angesetzt. Dieser Betrag wird dann dem Bruttogehalt des Mitarbeiters hinzugerechnet und entsprechend versteuert.

Der Neuwagen-Listenpreis enthält auch Sonderausstattungen wie beispielsweise ein eingebautes Navigationssystem und Diebstahlsicherung, wenn sie bereits bei Anschaffung des Neuwagens installiert sind. Wird eine Sonderausstattung nachträglich eingebaut, ist sie für die Berechnung nicht relevant.

Beispielrechnung mit der 1 % Regelung

Der inländische Listenpreis des Neuwagen beträgt € 30.000. Die werkseitig eingebaute Sonderausstattung (Navigationssystem) kostet € 825. Demnach beträgt die Summe €30.825. Diese ist für die Berechnung der 1%-Regel auf volle 100-Euro abzurunden. Die Bemessungsgrundlage beträgt demnach €30.800. Hiervon wird 1 % (€308) als geldwerter Vorteil angesetzt.

Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers werden mit 0,03 % (bei z.B. 22 Fahrten an 22 Tagen / Monat) hinzugefügt. Bei 20 Kilometer täglich entspricht dies € 184,40 (0,03 % von €30.800). 

Der gesamte geldwerte Vorteil beträgt demnach € 492,80.

Zusammengefasst:

  • Listenpreis Neuwagen: €30.000
  • Sonderausstattung: €825
  • Bemessungsgrundlage (abgerundet auf volle 100-Euro): €30.800
  • 1% von €30.800 = €308
  • Fahrt zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte (20 km / Tag) * 0.03 % = €184,80
  • Geldwerter Vorteil: € 492,80

Ausnahmen der 1 % Regelung

Es gibt zahlreiche Regeln und Besonderheiten rund um die Bemessungsgrundlage und Berechnung, die nicht Gegenstand dieses Artikels sind. So werden u.a. Telekommunikationsgeräten und nachträglich eingebaute Ausstattungen nicht in die Bemessungsgrundlage hinzugefügt. Außerdem gibt es Sonderregelungen für Elektroautos und Importfahrzeuge. 

Weitere Sonderregeln gelten, wenn der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit (z. B. Arm- oder Beinbruch) das Firmenfahrzeug vorübergehend nicht nutzen kann, er weniger als 15 Tagen pro Monat von und zur Arbeitsstätte fährt oder das Dienstfahrzeug gar nicht für private Fahrten genutzt wird.

Die in diesem Artikel aufgeführten Informationen und Beispiele dienen lediglich der groben Orientierung. Konsultieren Sie stets einen Steuerberater, um die für Sie passende Methode und richtige Berechnung unter Berücksichtigung der individuellen Umstände zu erhalten.

Berechnung mit Mobilexpense

Im Prinzip ist die 1 % Regelung einfach und zeitsparend anzuwenden. Eine Alternative zur 1 % Regelung ist das herkömmliche Fahrtenbuch, das jedoch lückenlos geführt werden muss.

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