Gemäß Schreiben des BMF an die Oberfinanzbehörden der Länder wurden die neuen Höchstsätze für Verpflegung und Unterkunft für das kommende Jahr bekanntgegeben.
Für Deutschland ändern sich die Höchstwerte für Verpflegung (Spesen) nicht, sie betragen auch in 2023:
- € 14 für eine Abwesenheit ab 8 Stunden (kleine Pauschale)
- € 14 für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen Dienstreise
- € 28 für eine Abwesenheit von 24 Stunden (große Pauschale)
Der Höchstwert für eine Übernachtung im Inland beträgt auch 2023 € 20.
Sachbezugswerte Verpflegung & Unterkunft 2023
Eine erfreuliche Anpassung betrifft auch die Sachbezugswerte 2023 für Deutschland. Die Werte werden jährlich an die Entwicklung der aktuellen Verbraucherpreise angepasst und basieren auf der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung wurde auf € 288 erhöht. Die einzelnen Höchstwerte betragen:
- Frühstück: € 2,00
- Mittagessen: € 3,80
- Abendessen: € 3,80
- Vollverpflegung: € 9,60
Kürzung der Spesen
Sachbezugswerte werden auch “geldwerter Vorteil” genannt. Wird dem Mitarbeiter kein Geld, sondern eine Mahlzeit oder eine Unterkunft zur Verfügung gestellt, sind diese Zuwendungen nur bis zur oben genannten Höchstgrenze steuerfrei. Reisekostenpauschalen stehen dem Reisenden grundsätzlich zur freien Verfügung. Ist bei einer Übernachtung aber das Frühstück im Hotelpreis inbegriffen, werden die Spesensätze für den betreffenden Tag um 20% gekürzt. Bezahlt ein Dritter das Mittag- oder Abendessen des Reisenden, werden 40% von der Tagespauschale abgezogen.
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