Spesensätze 2022 Deutschland für In- und Ausland

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Dez 17, 2021

Jede Dienstreise ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den reisenden Mitarbeiter mit unvermeidlichen Kosten verbunden. Tatsächlich angefallene Aufwendungen wie Kraftstoffkosten, Ausgaben für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel oder Eintrittskarten für geschäftliche Veranstaltungen werden dem Reisenden 1:1 erstattet.

Die Mehraufwendungen für Verpflegung, die sogenannten Spesen, werden anhand von Pauschalen berechnet.

Spesensätze 2022 für In- und Ausland

Die Reisekostenpauschalen, zu denen die Spesen gehören, werden jährlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) für Deutschland und das Ausland angepasst und zum Jahresende veröffentlicht. Die Liste des BMF umfasst 180 Länder. Die Werte für Deutschland und das Ausland ändern sich für 2022 nicht.

Spesensätze im Inland

Jeder dienstlich Reisende, der seinem Heimatort mehr als 8 Stunden fernbleibt, hat einen Anspruch auf Spesen. Dieses Geld steht dem Reisenden netto zur freien Verfügung. Bei einer Abwesenheit von 8-24 Stunden steht ihm innerhalb Deutschlands der kleine Spesensatz von € 14 zu. Beträgt die Abwesenheit mehr als 24 Stunden, erhöht sich der Betrag auf € 28 (großer Spesensatz). Für An- und Abreisetage wird der kleine Spesensatz angesetzt.

Spesensätze im Ausland

Die Spesensätze des Auslands unterscheiden sich teilweise deutlich von denen des Inlands. Das BMF orientiert sich unter anderem an den Lebenshaltungskosten der verschiedenen Länder und passt die Spesensätze jährlich entsprechend an. Für An- und Abreisetage wird der kleine Spesensatz des entsprechenden Landes berechnet. Sind zwei verschiedene Länder mit abweichenden Spesenbeträgen betroffen oder gelten in einem Land unterschiedliche Spesensätze, darf der höhere Betrag gewählt werden. Nachfolgend ein Auszug der Spesensätze aus der aktuellen Tabelle des BMF für die beliebtesten Ziele deutscher Geschäftsreisender.

Zielland Dienstreise

Kleiner Spesensatz
(Abwesenheit 8-24 Std.)

Großer Spesensatz
(Abwesenheit > 24 Std.)

Deutschland

€ 14

€ 28

Österreich

€ 27

€ 40

Schweiz - Genf

€ 44

€ 66

Niederlande

€ 32

€ 47

Belgien

€ 28

€ 42

Frankreich - Paris + Dept. 92, 93, 94

€ 39

€ 58

Spanien - Madrid

€ 27

€ 40

Italien - Mailand

€ 30

€ 45

Großbritannien - London

€ 41

€ 62

Großbritannien - Irland & Rest

€ 30

€ 45

USA - New York City

€ 39

€ 58

USA - San Francisco

€ 34

€ 51

USA - Los Angeles

€ 37

€ 56

USA - Chicago

€ 36

€ 54

USA - Boston

€ 39

€ 58

USA - Miami

€ 43

€ 64

China - Schanghai

€ 39

€ 58

Hong Kong

€ 49

€ 74

Singapur

€ 36

€ 54

Japan - Tokio

€ 44

€ 66

Wissenswertes rund um Spesensätze

Anspruch auf Spesen

Der Arbeitgeber ist zur Zahlung von Spesen nicht verpflichtet. Bekommt der Reisende keine Spesen vom Arbeitgeber ausgezahlt, kann er diese bei seiner jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. Für die Spesen gilt ein jährlicher Freibetrag von € 1.000.

Kürzung der Spesensätze

Die Spesen stehen dem Reisenden grundsätzlich zur freien Verfügung, jedoch können unter gewissen Umständen Kürzungen der Pauschalen erfolgen. Ist bei einer Übernachtung aber das Frühstück im Hotelpreis inbegriffen, werden die Spesensätze für den betreffenden Tag um 20% gekürzt. Bezahlt ein Dritter das Mittag- oder Abendessen des Reisenden, werden 40% von der Tagespauschale abgezogen.

Spesenzahlung zeitlich begrenzt

Die Höchstgrenze für die Zahlung der Spesensätze beträgt drei Monate. Bleibt der Mitarbeiter länger als drei Monate an einem auswärtigen Ort, werden andere gesetzliche Regelungen angewendet. Dies gilt sowohl für Aufenthalte an einem festen als auch für den Verbleib an unterschiedlichen Orten. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Einsätze auf mobilen Einrichtungen wie beispielsweise Flugzeugen, Schiffen und Fahrzeugen.

Die Mobilexpense App für Ihre Spesenabrechnung

Sie können eine Spesenabrechnung anhand der aktuellen Tabelle des BMF selbst erstellen. Bei mehreren reisenden Mitarbeitern, die weltweit, mit verschiedenen Transportmitteln und in unterschiedliche Zeitzonen reisen, stellt eine gesetzeskonforme Spesenabrechnung unter Beachtung der aktuellen Werte der Spesensätze (Verpflegungspauschale) und der Übernachtungspauschale eine Herausforderung für jeden Arbeitgeber dar.

Mobilexpense erspart Ihnen dank der praktischen App Zeit und Kosten. Sie geben lediglich die Daten der Reise ein, Spesen und alle weiteren Reisekosten werden von der App berechnet. Die Spesensätze und alle Reisekostenpauschalen sind in der App nach den Vorgaben des BMF immer auf dem neuesten Stand. Sie können aber auch eigene Werte in Ihrem System hinterlegen und die App mit diesen arbeiten lassen.