Sachbe­zugs­werte 2023: Beträge, Besteue­rung und Freibe­träge im Überblick

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Mär 11, 2022

Sachbezüge sind Einnahmen, die der Arbeitnehmer nicht in Form von Geld erhält. Man bezeichnet sie als ‘Naturallohn’ oder ‘geldwerten Vorteil’. Beispiele hierfür sind kostenlose Getränke/Snacks im Betrieb, der Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, Arbeitskleidung, Gutscheine, Tickets für Bus und Bahn uvm. Wie mit diesen zusätzlichen Einnahmen steuerlich umzugehen ist, wird in §8 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anhand von Beispielen erläutert.

Sachbezugswerte 2023

Die maximalen, monatlichen Sachbezugswerte für oben genannte Arten der Einnahmen sowie die Werte für Unterkunft und Verpflegung sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Diese Beträge werden jährlich unter Berücksichtigung von allgemeiner Preissteigerung und Inflation vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angepasst.

Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung 2023

Der Höchstwert für freie Unterkunft beträgt 2023 € 265. Steht eine Unterkunft im Haushalt des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin oder in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung, beträgt der monatliche Höchstwert € 225,25.

Die aufgeführten Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft beziehen sich auf einen volljährigen Arbeitnehmer.

  • Verpflegung (Frühstück): €2,00 / Tag
  • Verpflegung (Mittagessen): €3,80 / Tag
  • Verpflegung (Abendessen): €3,80 / Tag
  • Vollverpflegung: €9,60 / Tag

Da die Berechnung häufig für mehrere Arbeitnehmer, volljährig und/oder minderjährig, für die Unterbringung in Hotels oder in einer Unterkunft des Arbeitgebers, durchgeführt werden muss, stehen Sie als Arbeitgeber vor der Herausforderung einer komplizierten und oft sehr umfangreichen Berechnung. Mit Hilfe der intuitiven Mobilexpense-App lassen sich alle Unterkunfts- und Verpflegungskosten schnell, unkompliziert und gesetzeskonform berechnen.

Besteuerung der monatlichen Sachbezüge

Laut §8 Einkommensteuergesetz ist der Wert eines Sachbezugs mit dem Endpreis am Abgabeort, abzüglich üblicher Preisnachlässe, anzusetzen. Die Einkommensteuer des Arbeitnehmers kann vom Arbeitgeber als Pauschalsteuer nach § 37b EStG mit 30% übernommen werden.

Die Besteuerung der Sachbezüge erfolgt grundsätzlich nach folgendem Schema:

  1. Bruttolohn + Sachbezug = Gesamtbrutto
  2. Gesamtbrutto - Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kirchensteuer = Nettoentgelt
  3. Nettoentgelt - Sachbezug = Auszahlung

Freibeträge für 2023

Sachbezüge, wie beispielsweise Waren- oder Benzingutscheine, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn eines Arbeitnehmers, sobald sie die monatliche Freigrenze von € 50,00 (Bagatellgrenze) überschreiten. Der tatsächliche Wert des Sachbezugs ist hierbei nicht relevant; der Gutschein ist aber an die Sachleistung gebunden und darf nicht in Geld ausgezahlt werden.

Für Geschenke gilt eine monatliche Freigrenze von € 60,00. Hier gilt, dass das Geschenk einen persönlichen Charakter haben muss, wie zum Beispiel ein individuelles Geburtstagspräsent. Vielen Arbeitnehmern wird zudem der vergünstigte Einkauf betrieblicher Produkte ermöglicht. Die gekauften Waren müssen lediglich mit 96% ihres Verkaufspreises in die Berechnung einfließen. Hier gilt ein jährlicher, sogenannter Rabattfreibetrag von € 1.080,00.

Berechnung mit der intuitiven Mobilexpense-App

Für alle Sachbezugswerte sowie Unterkunfts- und Verpflegungspauschalen gibt es natürlich entsprechende Tabellen, die jährlich aktualisiert werden. Um eine zeitaufwendige, manuelle Berechnung für jeden Ihrer Arbeitnehmer zu vermeiden, bietet Mobilexpense die praktische App. So haben Sie im Handumdrehen sämtliche Abrechnungen für Sachbezüge, Reisekostenpauschalen sowie Verpflegungs- und Unterbringungskosten Ihrer Mitarbeiter präzise und gesetzeskonform berechnet.