Sachbezugswerte 2025: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
Ein geldwerter Vorteil mit Pflichten
Sachbezüge – oft unterschätzt, aber steuerlich und sozialversicherungsrechtlich relevant: Sie stellen einen geldwerten Vorteil dar, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden in Form von Naturalleistungen gewähren. Beispiele sind Mahlzeiten im Betrieb, Dienstwohnungen oder Firmenfahrzeuge. So angenehm diese Extras für Arbeitnehmende sind – sie müssen korrekt bewertet und versteuert werden.
Was sind Sachbezugswerte?
Der Staat hat für bestimmte Sachbezüge Pauschalwerte festgelegt, die sogenannten Sachbezugswerte. Sie sollen eine einheitliche Grundlage für die steuerliche Bewertung schaffen. Geregelt sind sie in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV).
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Werte bei der Lohnabrechnung zu berücksichtigen, sofern sie entsprechende Sachleistungen gewähren.
Obgleich Sachbezüge nicht als Geldleistung (wie der normale Lohn) ausgezahlt werden, gehören sie zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Wie mit diesen zusätzlichen Einnahmen steuerlich umzugehen ist, wird in §8 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anhand von Beispielen erläutert.
Neuerungen für das Jahr 2025
Warum werden Sachbezugswerte angepasst?
Die Sachbezugswerte werden jährlich auf Basis der Verbraucherpreisentwicklung angepasst, um steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen – insbesondere bei Verpflegung und Unterkunft. Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das die neue Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt.
Für 2025 erfolgte die Anpassung auf Grundlage der Preisentwicklung von Juli 2023 bis Juni 2024. Der Bundesrat stimmte der Verordnung am 22. November 2024 im Rahmen der Drucksache 481/24 (PDF) zu. Die neuen Werte gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind für Arbeitgeber verbindlich.
Sachbezugswert Verpflegung 2025
Vollverpflegung kostet einen geldwerten Vorteil von monatlich 333 €, was pro Kalendertag 11,10 € entspricht. Die Einzelwerte sehen wie folgt aus:
- Frühstück: 69 € / Monat bzw. 2,30 € / Tag
- Mittagessen: 132 € / Monat bzw. 4,40 € / Tag
- Abendessen: 132 € / Monat bzw. 4,40 € / Tag
Praxisbeispiel: Kantinenzuschuss
Erhält eine Mitarbeiterin täglich ein subventioniertes Mittagessen im Betriebsrestaurant, ist der geldwerte Vorteil zu versteuern – aber nur dann, wenn das Essen nicht unentgeltlich bereitgestellt wird. Der Arbeitgeber muss den steuerpflichtigen Betrag also anhand dieser Werte ansetzen.
Sachbezugswert Unterkunft 2025
Die pauschalen Werte für gestellte Unterkünfte betragen:
- 282 € monatlich bei Einzelbelegung
- 9,40 € täglich
Bei gemeinsamer Nutzung sinken die Beträge um:
- 40 % bei zwei Personen
- 50 % bei drei Personen
- 60 % bei mehr als drei Personen
Weitere Minderungen um 15 % gelten für:
- Jugendliche bis 18 Jahre
- Auszubildende
- Gemeinschaftsunterkünfte oder Haushaltsaufnahme
Alternativbewertung möglich
Ist die pauschale Bewertung im Einzelfall unzutreffend oder unbillig (z. B. bei besonders teuren Wohngegenden), kann auch der ortsübliche Mietwert angesetzt werden – unter Einhaltung der Voraussetzungen nach § 2 (4) SvEV.
Wann Arbeitgeber die Unterkunft steuerfrei erstatten können
Nicht immer müssen Sachbezugswerte angesetzt werden: Befindet sich ein Mitarbeitender auf einer beruflichen Auswärtstätigkeit, etwa auf einer Geschäftsreise oder einem mehrtägigen Projekttermin, gelten andere steuerliche Spielregeln.
In diesen Fällen können Arbeitgeber Übernachtungskosten sowie Verpflegungspauschalen steuerfrei erstatten – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
-
Bei einer Abwesenheit ab acht Stunden darf der Arbeitgeber eine Verpflegungspauschale steuerfrei gewähren.
-
Die tatsächlichen Übernachtungskosten (z. B. im Hotel oder einer Pension) können vollständig steuerfrei übernommen werden – sie zählen in diesem Fall nicht als geldwerter Vorteil.
Für Mitarbeitende bedeutet das: Kost und Logis frei, ohne steuerliche Abzüge. Wichtig ist jedoch eine saubere Dokumentation der Reisedauer und der Unterkunftskosten – idealerweise mit einer digitalen Lösung wie Mobilexpense, die alle Nachweise revisionssicher erfasst und automatisch die korrekte steuerliche Behandlung anwendet.
Berechnung Sachbezugswerte mit Mobilexpense
Die oben genannten Werte beziehen sich grundsätzlich auf einen volljährigen Arbeitnehmer. Je nach Situation sind Erhöhungen bzw. Verminderungen möglich.
Da die Berechnung häufig für mehrere Arbeitnehmer, volljährig und/oder minderjährig, für die Unterbringung in Hotels oder in einer Unterkunft des Arbeitgebers, durchgeführt werden muss, sind Arbeitgeber oft mit einer sehr umfangreichen Berechnung konfrontiert. Mit Hilfe der intuitiven Mobilexpense-App lassen sich alle Unterkunfts- und Verpflegungskosten schnell, unkompliziert und gesetzeskonform berechnen.
Für alle Sachbezugswerte sowie Unterkunfts- und Verpflegungspauschalen gibt es natürlich entsprechende Tabellen, die jährlich aktualisiert werden. Um eine zeitaufwendige, manuelle Berechnung für jeden Ihrer Arbeitnehmer zu vermeiden, bietet Mobilexpense die praktische App.
So haben Sie im Handumdrehen sämtliche Abrechnungen für Sachbezüge, Reisekostenpauschalen sowie Verpflegungs- und Unterbringungskosten Ihrer Mitarbeiter präzise und gesetzeskonform berechnet. Erfahren Sie in einer kostenlosen Demo mehr über die Vorteile der App.
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