Reisekostenpauschalen 2024 Ausland

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Dez 22, 2021
Reisekostenpauschalen 2024 Ausland
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Geschäftsreisen, insbesondere ins Ausland, sind mit zusätzlichen Kosten für Verpflegung und Unterkunft verbunden. Kehrt ein reisender Mitarbeiter von einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit, oft in verschiedene Länder mit verschiedenen Zeitzonen, zurück, werden Arbeitgeber vor die Herausforderung gestellt, sämtliche Übernachtungs- und Reisekostenpauschalen exakt zu berechnen.
 
Für diese beruflich oder betrieblich bedingten Mehrkosten gibt es gesetzliche Regelungen und Tabellen, die jedes Jahr vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) angepasst werden.

Tatsächliche Kosten und Kostenpauschalen


Es werden grundsätzlich zwei Arten von Reisekosten unterschieden: tatsächlich anfallende Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung und pauschale Erstattungen (Spesen). Die tatsächlichen Kosten werden anhand von Belegen für Unterkunft und Verpflegung deklariert und exakt verrechnet.

Die pauschalen Spesen stehen dem Arbeitnehmer netto zur freien Verfügung. Bei einer beruflich bedingten Abwesenheit von mehr als 8 Stunden hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Reisekostenpauschale. Im Ausland sind die Lebenshaltungskosten teilweise erheblich höher (oder auch geringer) als in Deutschland, daher wird für jedes Land eine separate Reisekostenpauschale und Übernachtungspauschale angegeben. Manche Länder sind zusätzlich nach Städten und Regionen aufgeteilt; beispielsweise gilt für London eine höhere Pauschale als für den Rest des Landes.

Reisekostenpauschalen Ausland 2024

In der folgenden Tabelle finden Sie eine selektive Länderübersicht mit den jeweiligen Reisekostenpauschalen ab 01. Januar 2024.

Land

Verpflegungspauschale
bei Abwesenheit 8-24 Std.

Verpflegungspauschale
bei Abwesenheit > 24 Std.
Übernachtungspauschale
Niederlande € 32 € 47 € 122
Belgien € 40 € 59 € 141
Schweiz - Genf € 44 € 66 € 186
Schweiz - übriges Land € 43 € 64 € 180
Österreich € 33 € 50 € 117
Luxemburg € 42 € 63 € 139
Italien - Rom € 32 € 48 € 150
Italien - Mailand € 28 € 42 € 191
Italien - übriges Land € 28 € 42 € 150
Frankreich - Paris (sowie ausgewählte Départements) € 39 € 58 € 159
Frankreich - übriges Land € 36 € 53 € 105
Spanien - Madrid € 28 € 42 € 131
Spanien - Barcelona € 23 € 34 € 144
Spanien - übriges Land € 23 € 34 € 103
Großbritannien - London € 44 € 66 € 163
Großbritannien und Nordirland € 35 € 52 € 99
Dänemark € 50 € 75 € 183
Finnland € 36 € 54 € 171

 

Quelle: BMF. Dort finden Sie auch die komplette Liste der Reisekostenpauschalen für das Ausland für 2024. 

Besonderheiten für Auslandspauschalen

Die in der obigen Liste angegebenen Werte für Übernachtungen im Ausland sind Pauschbeträge. Bezahlt der Arbeitgeber beispielsweise die Verpflegung im Voraus, werden diese Beträge wie folgt gekürzt:

  • Arbeitgeber bezahlt Frühstück: Tagespauschale wird um 20% gekürzt.
  • Arbeitgeber bezahlt Mittag-/Abendessen: Tagespauschale wird um 40% gekürzt.

Für die Verpflegungs- bzw. Reisekostenpauschale im Ausland gilt Folgendes:

  • An-/Abreise Ausland, ohne Tätigkeit: Der Pauschbetrag des Ortes, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wurde, ist maßgebend.
  • An-/Abreise Ausland, mit Tätigkeit: Der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes ist maßgebend.

Reisekostenpauschale bei mehrtägiger Abwesenheit

Bei mehrtägigen Geschäftsreisen ist die Berechnung der Auslands Reisekostenpauschalen etwas komplizierter. Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Für Zwischentage zwischen zwei Reisen gilt der Pauschbetrag für den Ort, den der Reisende vor 24 Uhr erreicht hat.
  • Schließt sich an eine Auslandsreise eine weitere Reise an, wird für den Abreisetag, wie gewohnt, der Pauschbetrag des Ortes angesetzt welcher vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird.

Pauschalen berechnen mit der Mobilexpense-App

Da die Berechnung der Reisekostenpauschalen nicht immer ganz einfach ist, vor allem bei kombinierten Flug-, Bahn- oder Fahrzeugreisen, die sich über mehrere Tage und verschiedene Zeitzonen erstrecken können, bietet Mobilexpense die praktische Reisekosten-App mit automatischer Berechnung der anfallenden Tagespauschalen an. So sind Sie immer auf der sicheren Seite, was Ihre Unterkunfts- und Verpflegungskosten und die zu erstattenden Beträge angeht.