Mehrwertsteuer 2025: Aktuelle Mehrwertsteuersätze und Beispiele
Die Mehrwertsteuer ist aus dem geschäftlichen Alltag nicht wegzudenken. Ob beim Kauf von Waren, der Buchung von Dienstleistungen oder bei der Rechnungsstellung – Unternehmen müssen die Umsatzsteuer korrekt berechnen, ausweisen und abführen. Doch was ändert sich 2025? Die gute Nachricht: Die Mehrwertsteuersätze in Deutschland bleiben stabil.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Produkte und Dienstleistungen der Mehrwertsteuer unterliegen, welche Sätze 2025 gelten und was Unternehmen bei der korrekten Verbuchung beachten müssen.
Die Mehrwertsteuersätze in Deutschland bleiben 2025 stabil:
• 19 % (Regelsteuersatz)
• 7 % (ermäßigter Steuersatz)
• 0 % (steuerfrei)
Neu ist die E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen: Ab 2025 müssen Unternehmen Rechnungen im strukturierten elektronischen Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) ausstellen.
Mit einem KI-gestützten Belegscanner (OCR) wie in der Mobilexpense-App lassen sich Mehrwertsteuersätze automatisch erkennen, Belege GoBD-konform archivieren und Fehler in der Buchhaltung vermeiden. So bleiben Ihre Steuerprozesse effizient, korrekt und zukunftssicher.
Was bedeutet MwSt?
Die Abkürzung MwSt steht für den Begriff Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist eine sogenannte Konsumentensteuer (Verbrauchsteuer), die zur Belastung des Endverbrauchers beim Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen erhoben wird.
Unternehmen schlagen die Mehrwertsteuer auf den Nettobetrag ihrer Waren und Dienstleistungen auf und erhalten diese über den Bruttoverkaufspreis von ihren Kunden. Die erhaltene Mehrwertsteuer muss anschließend an das Finanzamt abgeführt werden.
Mehrwertsteuer vs. Umsatzsteuer?
Oft wird pauschal von Umsatzsteuer gesprochen. Umsatzsteuer ist hier der Oberbegriff für Mehrwertsteuer und Vorsteuer, da im nationalen und internationalen Handel die meisten Umsätze versteuert werden.

Mehrwertsteuersätze 2025 in Deutschland
Die Mehrwertsteuer bleibt 2025 unverändert. In Deutschland beträgt der Mehrwertsteuer Regelsteuersatz derzeit 19 %. Für Produkte des Grundbedarfs wird der ermäßigte Steuersatz von 7 % angewendet. Einige Produkte und Dienstleistungen wiederum sind umsatzsteuerbefreit. Alle Unternehmen, Finanzbehörden und Gerichte sind an das Umsatzsteuergesetz gebunden.
Nachfolgend sehen Sie die aktuellen MwSt-Sätze für Deutschland.
- 19 % Mehrwertsteuer (Regelsteuersatz)
- 7 % Mehrwertsteuer (ermäßigter Steuersatz)
- 0 % Mehrwertsteuer (mehrwertsteuerfrei)
Regelsteuersatz (19 %)
Der Regelsteuersatz gilt laut § 12 Abs. 1 UStG für sämtliche Umsätze, für die keiner der anderen Mehrwertsteuersätze zutrifft. Beispiele hierfür sind Kleidung (Mode), Möbel, Dienstleistungen sowie Bewirtung in einem Restaurant/Café.
Ermäßigten Steuersatz (7 %)
Nach § 12 Abs. 2 UStG gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften, Personennahverkehr, Tickets für Konzerte, Theater oder Museen und lebende Tiere der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %.
Die komplette Liste der Umsätze, für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt sowie die Bedingungen, finden Sie in § 12 Abs. 2 UStG.
Mehrwertsteuerfreie Umsätze (0 % MwSt)
Es gibt zahlreiche Lieferungen und Leistungen, die gemäß dem Umsatzsteuergesetz steuerbefreit sind. In § 4 des UStG sind sämtliche umsatzsteuerfreie Leistungen aufgeführt.
Von der Mehrwertsteuer befreit sind beispielsweise ärztliche Leistungen. Auch innergemeinschaftliche Lieferungen fallen unter diesen Paragraphen (Ausnahmen beachten). Bestimmte Umsätze, die dem Gemeinwohl dienen, sind ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit.
Wer ist mehrwertsteuerpflichtig?
Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer sämtliche Umsätze aus Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt ausführt.
Wer ist von der Mehrwertsteuer befreit?
Einige Berufsgruppen und Umsätze sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, darunter:
- Ärzte und Heilberufe: Medizinische Behandlungen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
- Bildungsangebote: Schul- und Hochschulunterricht sowie anerkannte Weiterbildungen sind steuerfrei.
- Versicherungen und Finanzdienstleistungen: Versicherungsprämien und bestimmte Bankdienstleistungen sind umsatzsteuerfrei.
Kleinunternehmerregelung 2025
Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Unternehmen mit niedrigen Umsätzen, von der Mehrwertsteuerpflicht befreit zu bleiben. Ab 2025 wird die Umsatzgrenze auf 25.000 € pro Jahr erhöht (bisher 22.000 €). Unternehmen, die diese Grenze nicht überschreiten, müssen keine Mehrwertsteuer ausweisen, dürfen aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Die Regeln zur Besteuerung der Kleinunternehmer finden Sie in § 19 des UStG.
Änderungen 2025: Einführung der E-Rechnungspflicht
Obwohl die Steuersätze gleich bleiben, gibt es eine bedeutende Neuerung: Ab 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für B2B-Transaktionen verpflichtend. Unternehmen müssen ihre Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD). Diese Regelung soll die Digitalisierung vorantreiben und Fehlerquellen in der Buchhaltung reduzieren.
Mehrwertsteuer richtig verbuchen
Unternehmen müssen die Mehrwertsteuer korrekt berechnen und verbuchen. Die wichtigsten Punkte:
- Rechnungen müssen den korrekten Mehrwertsteuersatz ausweisen.
- Die vereinnahmte Mehrwertsteuer muss regelmäßig an das Finanzamt gemeldet und abgeführt werden.
- Vorsteuer kann nur geltend gemacht werden, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
- Die Buchhaltung sollte revisionssicher dokumentiert sein.
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Häufige Fehler bei der Mehrwertsteuer – und wie Sie sie vermeiden
Auch wenn die Mehrwertsteuer zu den bekanntesten Steuerarten gehört, passieren in der Praxis häufig Fehler. Diese können nicht nur zu unnötigem Mehraufwand führen, sondern im schlimmsten Fall zu Nachzahlungen oder Bußgeldern.
Typische Fehlerquellen in Unternehmen:
- Falscher Steuersatz: Häufig wird der ermäßigte Satz von 7 % auf Produkte angewendet, die tatsächlich dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen – oder umgekehrt.
- Unvollständige Rechnungsangaben: Eine fehlende Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann den Vorsteuerabzug gefährden.
- Auslandsumsätze falsch verbucht: Besonders bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dienstleistungen sind die korrekten Angaben entscheidend, um steuerfreie Umsätze korrekt zu dokumentieren.
- Fehlende oder fehlerhafte Belege: Ohne ordnungsgemäße Rechnung darf keine Vorsteuer geltend gemacht werden.
- Manuelle Eingabefehler: Zahlendreher oder falsche Beträge beim Eintragen in die Buchhaltung führen schnell zu Differenzen.
Tipp: Ein KI-gestützter Belegscanner (OCR) liest Positionen und Kerndaten (USt-Satz, Netto/Brutto, USt-Betrag, USt-ID, Datum) automatisch aus und erkennt den passenden Mehrwertsteuersatz je nach Ausgabenart und Rechtskontext. So sparen Sie Zeit, vermeiden Korrekturen und sorgen für eine saubere Steuerbuchung.
Rechtsverordnung zur Mehrwertsteuer
Die in diesem Artikel genannten Informationen und Beispiele dienen lediglich der Orientierung. Das Gesetz kennt zahlreiche Regel, Besonderheiten und Ausnahmen, die nicht Gegenstand dieses Artikels sind.
Um stets korrekt zu handeln und den richtigen Mehrwertsteuersatz anzuwenden, gibt es das Umsatzsteuergesetz und eine verbindliche Rechtsverordnung für alle Unternehmer. Neben dem oben erwähnten UStG gibt es außerdem die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).
Hier finden Unternehmer detaillierte Informationen zur steuerlichen Behandlung von Lieferungen und Leistungen. Die UStDV ist eine Rechtsverordnung, die die einheitliche Rechtsanwendung und Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung gewährleistet. Bei Fragen rund um die Mehrwertsteuer, lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten.
Fazit: Stabiler Steuersatz, neue Anforderungen – und Chancen zur Automatisierung
Die Mehrwertsteuer bleibt 2025 zwar unverändert, doch die Einführung der E-Rechnungspflicht markiert einen wichtigen Schritt in Richtung digitaler Buchhaltung. Unternehmen sollten diese Gelegenheit nutzen, ihre Prozesse zu modernisieren und Steuerabläufe zu automatisieren.
Wer Ausgaben digital erfasst, Mehrwertsteuer automatisch zuordnet und Belege revisionssicher archiviert, spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch das Risiko von Fehlern und Rückfragen durch Finanzbehörden.
Mobilexpense unterstützt Sie dabei, alle Ausgaben effizient und GoBD-konform zu erfassen. Dank automatischer Mehrwertsteuererkennung, digitaler Belegverwaltung und integrationsfähiger Schnittstellen zu Ihrer Buchhaltungssoftware behalten Sie jederzeit den Überblick über alle steuerrelevanten Ausgaben – transparent, sicher und zeitsparend.
FAQ – Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer 2025
Die Mehrwertsteuersätze bleiben 2025 unverändert:
-
19 % Regelsteuersatz für die meisten Waren und Dienstleistungen,
-
7 % ermäßigter Steuersatz für Produkte des Grundbedarfs wie Lebensmittel, Bücher oder den öffentlichen Nahverkehr,
-
0 % Steuerbefreiung für bestimmte Leistungen, etwa medizinische Behandlungen oder innergemeinschaftliche Lieferungen.
Die Steuersätze bleiben gleich, jedoch tritt die E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen in Kraft. Unternehmen müssen Rechnungen künftig in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) ausstellen. Das Ziel ist, Prozesse zu digitalisieren, Fehler zu reduzieren und Steuerbetrug zu verhindern.
Grundsätzlich unterliegen alle Unternehmen, die im Inland Lieferungen oder Leistungen gegen Entgelt erbringen, der Mehrwertsteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Dazu zählen sowohl Einzelunternehmen als auch Kapitalgesellschaften und Freiberufler.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine höhere Umsatzgrenze von 25.000 € (bisher 22.000 €) für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).
Unternehmen, die diese Grenze im Vorjahr nicht überschreiten, müssen keine Mehrwertsteuer ausweisen, dürfen aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Von der Mehrwertsteuer befreit sind u. a.:
-
Medizinische Leistungen von Ärztinnen und Ärzten,
-
Schul- und Hochschulunterricht sowie bestimmte Weiterbildungen,
-
Versicherungs- und Finanzdienstleistungen,
-
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Exporte.
Die vollständige Liste findet sich in § 4 UStG.
Häufige Fehler entstehen durch falsche Steuersätze, unvollständige Rechnungsangaben oder fehlerhafte Buchungen.
Mit einem KI-gestützten Belegscanner (OCR) wie Mobilexpense können Unternehmen Rechnungen automatisch auslesen, den korrekten Mehrwertsteuersatz zuordnen und Belege GoBD-konform archivieren – effizient, fehlerfrei und digital.
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