Mehrwertsteuer korrekt und automatisch berechnen
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Auf den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen wird Mehrwertsteuer erhoben. Oft wird pauschal von Umsatzsteuer gesprochen. Umsatzsteuer ist hier der Oberbegriff für Mehrwertsteuer und Vorsteuer, da im nationalen und internationalen Handel die meisten Umsätze versteuert werden.
In Deutschland beträgt der MwSt-Regelsteuersatz derzeit 19 %. Für Produkte des Grundbedarfs wird der ermäßigte Steuersatz von 7 % angewendet. Einige Produkte und Dienstleistungen wiederum sind umsatzsteuerbefreit. Alle Unternehmen, Finanzbehörden und Gerichte sind an das Umsatzsteuergesetz gebunden.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Produkte und Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig sind, welcher Mehrwertsteuersatz gilt und wie Sie die Mehrwertsteuer korrekt verbuchen.
Was bedeutet MwSt?
Die Abkürzung MwSt steht für den Begriff Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist eine sogenannte Konsumentensteuer (Verbrauchsteuer), die zur Belastung des Endverbrauchers beim Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmen schlagen die Mehrwertsteuer auf den Nettobetrag ihrer Waren und Dienstleistungen auf und erhalten diese über den Bruttoverkaufspreis von ihren Kunden. Die erhaltene Mehrwertsteuer muss anschließend an das Finanzamt abgeführt werden.
Rechtsverordnung zur Mehrwertsteuer
Um stets korrekt zu handeln und den richtigen Mehrwertsteuersatz anzuwenden, gibt es das Umsatzsteuergesetz und eine verbindliche Rechtsverordnung für alle Unternehmer. Neben dem oben erwähnten UStG gibt es außerdem die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).
Hier finden Unternehmer detaillierte Informationen zur steuerlichen Behandlung von Lieferungen und Leistungen. Die UStDV ist eine Rechtsverordnung, die die einheitliche Rechtsanwendung und Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung gewährleistet.
Mehrwertsteuersätze 2022
In Deutschland und in vielen anderen Ländern gelten für verschiedene Produkte und Dienstleistungen unterschiedlich hohe Mehrwertsteuersätze. Nachfolgend sehen Sie die aktuellen MwSt-Sätze für Deutschland.
- 0 % Mehrwertsteuer (mehrwertsteuerfrei)
- 7 % Mehrwertsteuer (ermäßigter Steuersatz)
- 19 % Mehrwertsteuer (Regelsteuersatz)
Mehrwertsteuerfreie Umsätze (0 % MwSt)
In § 4 des UStG sind umsatzsteuerfreie Leistungen aufgeführt. Von der Mehrwertsteuer befreit sind beispielsweise ärztliche Leistungen. Auch innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen, wie oben beschrieben, fallen unter diesen Paragraphen. Die Steuerbefreiung kann in drei Gruppen eingeteilt werden:
- Umsätze ohne Mehrwertsteuer und Vorsteuer
- Steuerfreie Umsätze mit optionalem Verzicht auf die Befreiung
- Sämtliche übrigen steuerfreien Umsätze ohne Vorsteuerabzug
Die erste Gruppe enthält hauptsächlich Exportumsätze. In der zweiten Gruppe sind Kreditvermittlungen, Grundstücksverkäufe sowie langfristige Vermietung und Verpachtung enthalten. Zur dritten Gruppe gehören neben Ärzten auch Versicherungsmakler, bestimmter Briefverkehr, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie Leistungen privater Schulen, die dem Bildungszweck dienen.
Mehrwertsteuerfreie Umsätze (0 % MwSt)
Nach § 12 Abs. 2 UStG gilt u.a. für Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften, Personennahverkehr, Tickets für Konzerte, Theater oder Museen und lebende Tiere der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %.
Umsätze mit dem Regelsteuersatz (19 %)
Der Regelsteuersatz gilt laut § 12 Abs. 1 UStG für sämtliche Umsätze, für die keiner der anderen Mehrwertsteuersätze zutrifft.
Wer ist mehrwertsteuerpflichtig?
Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG sind Unternehmer, die Lieferungen und Leistungen im Inland im Rahmen ihres Unternehmens gegen Entgelt tätigen, mehrwertsteuerpflichtig.
Wer muss keine Mehrwertsteuer abführen?
Berufsgruppen wie beispielsweise Ärzte und Versicherungsmakler sind generell von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
Auch gilt eine Sonderregelung für Kleinunternehmer. Diese brauchen auf ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen, dürfen aber entsprechend auch keine Vorsteuer bei ihren Eingangsrechnungen abziehen. Um als Kleinunternehmer (Stand 2022) gemäß § 19 UStG zu gelten, darf der Vorjahresumsatz € 22.000 und der zu erwartende Umsatz des laufenden Jahres € 50.000 nicht übersteigen.
Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen
Bis zu einem Betrag von € 250 muss die Mehrwertsteuer nicht explizit auf der Ausgangsrechnung ausgewiesen werden. Hier reichen die Angabe des aktuell gültigen Umsatzsteuersatzes und der Bruttobetrag der erbrachten Lieferung oder Leistung aus.
Beträgt ein Warenverkauf oder eine Dienstleistung mehr als € 250, muss auf der Rechnung der Mehrwertsteuersatz und -betrag aufgeführt sein, damit der Geschäftspartner die Vorsteuer abziehen kann. Dem Rechnungsaussteller / Unternehmer steht nur der Nettobetrag der verkauften Waren bzw. Dienstleistungen zu. Die von seinem Kunden an ihn gezahlte Mehrwertsteuer muss er an das Finanzamt abführen.
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Veröffentlicht am 21 Okt. 2022