Internationale Rechnung erstellen

Lesedauer: 2 min
Jul 12, 2021

Schreiben Sie als deutsches Unternehmen zum ersten Mal eine Rechnung an einen neuen Kunden ins Ausland, möchten Sie natürlich alles richtig machen. Beim Thema Rechnungen gibt es klare Regeln rund um die Angaben, die auf der Rechnung enthalten sein müssen (Pflichtangaben) sowie in Bezug auf die Umsatzsteuer.

In diesem Artikel erfahren Sie die Grundlagen, um eine Rechnung an einen Kunden im Ausland zu erstellen.

Pflichtangaben einer Rechnung

Sind Sie ein deutsches Unternehmen und möchten Sie eine internationale Rechnung an einen Kunden in Österreich schreiben?

Zunächst gilt zu beachten, dass eine Rechnung für Kunden im Ausland grundsätzlich dieselben Pflichtangaben enthalten muss, wie eine inländische Rechnung. Die meisten Unternehmen verwenden dieselbe Vorlage für die Rechnungserstellung an in- und ausländische Kunden.

Zu den Pflichtangaben einer Rechnung gehören:

  • Angaben zum Rechnungsaussteller: Name, Anschrift, Steuernummer (mehr dazu unter "Steuernummer")
  • Angaben zum Rechnungsempfänger: Name, Anschrift, Steuernummer (mehr dazu unter "Steuernummer")
  • Rechnungsnummer 
  • Rechnungsdatum und Datum der Leistungserbringung / Lieferung. Das Rechnungsdatum und das Lieferdatum sind oft identisch.
  • Beschreibung der Leistungen / Waren inklusive Menge und Einzelpreis
  • Rechnungsbetrag (netto)
  • Umsatzsteuersatz, Umsatzsteuerbetrag
  • Vermerk zur Umsatzsteuer (z.B. Reverse Charge) (falls zutreffend) (z.B. bei Dienstleistungen an ein Unternehmen im EU-Ausland
  • Rechnungsbetrag (brutto)

Auch das Zahlungsziel und die Zahlungsinformationen (Bankverbindung) des Leistungserbringers sind oft Teil einer Rechnung.

Eine Besonderheit bei internationalen Rechnungen ist die Umsatzsteuer. Je nachdem, ob es sich um einen Privat- oder Geschäftskunden handelt und ob eine Dienstleistung oder Produkt gehandelt wird, gelten andere Regeln. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.

Steuernummer für internationale Rechnungen

Sind Sie steuerpflichtiger Unternehmer mit Sitz in Deutschland, besitzen Sie eine Steuernummer. Diese wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt.

Neben der gewöhnlichen deutschen Steuernummer gibt es noch eine weitere Steuernummer, die Umsatzsteueridentifikationsnummer, kurz USt-ID. Diese setzt sich aus dem Ländercode (DE für Deutschland) und einer Zahlenfolge zusammen.

Insbesondere deutsche Firmen, die Waren/Dienstleistungen aus anderen EU-Ländern beziehen oder solche vertreiben, sollten eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beim Finanzamt anfragen.

Umsatzsteuer bei internationalen Rechnungen

Grundsätzlich wird in Sachen Umsatzsteuer unterschieden, ob es sich um einen geschäftlichen oder privaten Abnehmer handelt, wo der Ort der Leistungserbringung bzw. Lieferung ist (Deutschland, EU, Nicht-EU...) und ob es sich um eine Ware oder Dienstleistung handelt.

Nachstehend einige Beispiele rund um die Umsatzsteuer bei internationalen Rechnungen:

Bei der Warenlieferung an eine Privatperson im EU-Ausland (z.B. Österreich) erstellen Sie eine gewöhnliche Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer (je nach Produkt 7 % bzw. 19 %).
 
Bei einer Dienstleistung (z.B. Marketing Beratung) an ein Unternehmen im EU-Ausland (z.B. Belgien) gibt der Leistungsempfänger (also Ihr Kunde) eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer an. Sie können Ihrem Kunden dann eine Rechnung mit dem Hinweis Reverse-Charge-Verfahren ausstellen. Sie verlegen die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger. Dieser nimmt sie in seiner nationalen Umsatzsteuererklärung auf.

Die in diesem genannten Informationen Beispiele beziehen sich auf vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen. Für Kleinunternehmer gelten andere Regeln. Die Informationen beziehen sich auf Rechnungen an Kunden im EU-Ausland. Außerhalb der EU können u.U. abweichende Anforderungen gelten. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten, um eine gesetzeskonforme Rechnung unter Berücksichtigung der Pflichtangaben und Feinheiten zu erstellen. 

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