Erholungsbeihilfe: Anspruch, Vorteile und Steuern

Lesedauer: 2 min
Nov 4, 2022
Auch der Arbeitgeber hat ein Interesse an der Gesundheit und Leistungsfähigkeit seines Mitarbeiters, um eventuelle Produktionsausfälle oder die Anstellung betriebsfremder Ersatzkräfte zu vermeiden.
 
Und da kommt die Erholungsbeihilfe ins Spiel. Hierbei handelt es sich um eine Leistung des Arbeitgebers, die der Erholung eines Arbeitnehmers dienen soll.


In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Grundlagen zum Thema Erholungsbeihilfe, die Arbeitnehmer wissen sollten.

Was ist Erholungsbeihilfe?

Im Arbeitsrecht ist die Erholungsbeihilfe eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer. Sie kann als Zuschuss des Arbeitgebers zu den Erholungskosten eines Arbeitnehmers gesehen werden. 

Die Art der Erholung ist dem Arbeitnehmer freigestellt. Statt einem finanziellen Zuschuss kann auch eine Sachleistung erfolgen, wie beispielsweise die unentgeltliche Unterbringung in einer Unterkunft des Arbeitgebers, ein durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Wellnessaufenthalt, Freizeitpark, Hotelaufenthalt usw.

Erholungsbeihilfe vs. Urlaubsgeld

Obgleich Erholung und Urlaub viele Gemeinsamkeiten haben dürften, gibt es grundlegende Unterschiede zwischen der Erholungsbeihilfe und dem Urlaubsgeld.

Bei sowohl der Erholungsbeihilfe, als auch bei dem Urlaubsgeld handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Beide Zuschüsse können parallel bezahlt werden, d.h. ein Arbeitnehmer kann sowohl Erholungsbeihilfe, als auch Urlaubsgeld erhalten. Der Hauptunterschied liegt (für den Arbeitnehmer) in der Versteuerung. 

Wer hat Anspruch auf die Erholungsbeihilfe?

Die Erholungsbeihilfe ist, gleich dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. In den meisten Fällen wird der Anspruch im Arbeitsvertrag festgelegt.

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer eine Erholungsbeihilfe vom Arbeitgeber erhalten. Nicht nur Festangestellte, sondern auch Teilzeitkräfte, Werkstudenten und sogar die Familie (Ehepartner und Kinder) dürfen die Erholungsbeihilfe genießen.

Erholungsbeihilfe & pauschale Steuern

Die steuerpflichtige Erholungsbeihilfe kann mit 25 % pauschal versteuert werden, wenn Sie unter den jährlichen Freigrenzen liegt. Eine weitere Voraussetzungen für die pauschale Versteuerung ist, dass diese tatsächlich für Erholungszwecke verwendet wird. 

Die Freigrenzen betragen aktuell (Stand: 1.1.2024): 

  • € 156 für einen Arbeitnehmer
  • € 104 für den Ehepartner
  • € 52 pro Kind

Für einen Arbeitnehmer mit Ehepartner und zwei Kindern bedeutet das ergo € 364 pro Jahr.

Übrigens: Unter Umständen kann die Erholungsbeihilfe vom sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt ausgeschlossen werden. Damit der Zuschuss steuerfrei ist, gelten bestimmte Voraussetzungen. 

Die Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen wird in § 40 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Dort lesen Sie die aktuellen Freigrenzen und weitere Regeln und Voraussetzungen. Konsultieren Sie bei Fragen rund um die Erholungsbeihilfe stets einen Steuerberater. Die in diesem Artikel genannten Informationen dienen lediglich der groben Orientierung.

Pauschalen verwalten mit Mobilexpense

Erholungsbeihilfe, Kilometergeld, Spesen... die Liste der möglichen Zahlungen durch den Arbeitgeber ist lang.

Nutzen Sie die Vorteile der praktischen Mobilexpense App, um sämtliche Ausgaben und Reisekostenpauschalen zu verwalten.

Entdecken Sie die Möglichkeiten im Rahmen einer kostenlosen Demo.