Die Mehrwertsteuer ist aus dem geschäftlichen Alltag nicht wegzudenken. Ob beim Kauf von Waren, der Buchung von Dienstleistungen oder bei der Rechnungsstellung – Unternehmen müssen die Umsatzsteuer korrekt berechnen, ausweisen und abführen. Doch was ändert sich 2025? Die gute Nachricht: Die Mehrwertsteuersätze in Deutschland bleiben stabil.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Produkte und Dienstleistungen der Mehrwertsteuer unterliegen, welche Sätze 2025 gelten und was Unternehmen bei der korrekten Verbuchung beachten müssen.
Die Abkürzung MwSt steht für den Begriff Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist eine sogenannte Konsumentensteuer (Verbrauchsteuer), die zur Belastung des Endverbrauchers beim Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen erhoben wird.
Unternehmen schlagen die Mehrwertsteuer auf den Nettobetrag ihrer Waren und Dienstleistungen auf und erhalten diese über den Bruttoverkaufspreis von ihren Kunden. Die erhaltene Mehrwertsteuer muss anschließend an das Finanzamt abgeführt werden.
Oft wird pauschal von Umsatzsteuer gesprochen. Umsatzsteuer ist hier der Oberbegriff für Mehrwertsteuer und Vorsteuer, da im nationalen und internationalen Handel die meisten Umsätze versteuert werden.
Die Mehrwertsteuer bleibt 2025 unverändert. In Deutschland beträgt der Mehrwertsteuer Regelsteuersatz derzeit 19 %. Für Produkte des Grundbedarfs wird der ermäßigte Steuersatz von 7 % angewendet. Einige Produkte und Dienstleistungen wiederum sind umsatzsteuerbefreit. Alle Unternehmen, Finanzbehörden und Gerichte sind an das Umsatzsteuergesetz gebunden.
Der Regelsteuersatz gilt laut § 12 Abs. 1 UStG für sämtliche Umsätze, für die keiner der anderen Mehrwertsteuersätze zutrifft. Beispiele hierfür sind Kleidung (Mode), Möbel, Dienstleistungen sowie Bewirtung in einem Restaurant/Café.
Nach § 12 Abs. 2 UStG gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften, Personennahverkehr, Tickets für Konzerte, Theater oder Museen und lebende Tiere der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %.
Die komplette Liste der Umsätze, für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt sowie die Bedingungen, finden Sie in § 12 Abs. 2 UStG.
Es gibt zahlreiche Lieferungen und Leistungen, die gemäß dem Umsatzsteuergesetz steuerbefreit sind. In § 4 des UStG sind sämtliche umsatzsteuerfreie Leistungen aufgeführt.
Von der Mehrwertsteuer befreit sind beispielsweise ärztliche Leistungen. Auch innergemeinschaftliche Lieferungen fallen unter diesen Paragraphen (Ausnahmen beachten). Bestimmte Umsätze, die dem Gemeinwohl dienen, sind ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit.
Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer sämtliche Umsätze aus Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt ausführt.
Einige Berufsgruppen und Umsätze sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, darunter:
Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Unternehmen mit niedrigen Umsätzen, von der Mehrwertsteuerpflicht befreit zu bleiben. Ab 2025 wird die Umsatzgrenze auf 25.000 € pro Jahr erhöht (bisher 22.000 €). Unternehmen, die diese Grenze nicht überschreiten, müssen keine Mehrwertsteuer ausweisen, dürfen aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Die Regeln zur Besteuerung der Kleinunternehmer finden Sie in § 19 des UStG.
Obwohl die Steuersätze gleich bleiben, gibt es eine bedeutende Neuerung: Ab 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für B2B-Transaktionen verpflichtend. Unternehmen müssen ihre Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD). Diese Regelung soll die Digitalisierung vorantreiben und Fehlerquellen in der Buchhaltung reduzieren.
Unternehmen müssen die Mehrwertsteuer korrekt berechnen und verbuchen. Die wichtigsten Punkte:
Auch wenn die Mehrwertsteuer zu den bekanntesten Steuerarten gehört, passieren in der Praxis häufig Fehler. Diese können nicht nur zu unnötigem Mehraufwand führen, sondern im schlimmsten Fall zu Nachzahlungen oder Bußgeldern.
Typische Fehlerquellen in Unternehmen:
Die in diesem Artikel genannten Informationen und Beispiele dienen lediglich der Orientierung. Das Gesetz kennt zahlreiche Regel, Besonderheiten und Ausnahmen, die nicht Gegenstand dieses Artikels sind.
Um stets korrekt zu handeln und den richtigen Mehrwertsteuersatz anzuwenden, gibt es das Umsatzsteuergesetz und eine verbindliche Rechtsverordnung für alle Unternehmer. Neben dem oben erwähnten UStG gibt es außerdem die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).
Hier finden Unternehmer detaillierte Informationen zur steuerlichen Behandlung von Lieferungen und Leistungen. Die UStDV ist eine Rechtsverordnung, die die einheitliche Rechtsanwendung und Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung gewährleistet. Bei Fragen rund um die Mehrwertsteuer, lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten.
Die Mehrwertsteuer bleibt 2025 zwar unverändert, doch die Einführung der E-Rechnungspflicht markiert einen wichtigen Schritt in Richtung digitaler Buchhaltung. Unternehmen sollten diese Gelegenheit nutzen, ihre Prozesse zu modernisieren und Steuerabläufe zu automatisieren.
Wer Ausgaben digital erfasst, Mehrwertsteuer automatisch zuordnet und Belege revisionssicher archiviert, spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch das Risiko von Fehlern und Rückfragen durch Finanzbehörden.
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