Schreiben Sie als deutsches Unternehmen zum ersten Mal eine Rechnung an einen neuen Kunden ins Ausland, möchten Sie natürlich alles richtig machen. Beim Thema Rechnungen gibt es klare Regeln rund um die Angaben, die auf der Rechnung enthalten sein müssen (Pflichtangaben) sowie in Bezug auf die Umsatzsteuer.
In diesem Artikel erfahren Sie die Grundlagen, um eine Rechnung an einen Kunden im Ausland zu erstellen.
Sind Sie ein deutsches Unternehmen und möchten Sie eine internationale Rechnung an einen Kunden in Österreich schreiben?
Zunächst gilt zu beachten, dass eine Rechnung für Kunden im Ausland grundsätzlich dieselben Pflichtangaben enthalten muss, wie eine inländische Rechnung. Die meisten Unternehmen verwenden dieselbe Vorlage für die Rechnungserstellung an in- und ausländische Kunden.
Zu den Pflichtangaben einer Rechnung gehören:
Auch das Zahlungsziel und die Zahlungsinformationen (Bankverbindung) des Leistungserbringers sind oft Teil einer Rechnung.
Eine Besonderheit bei internationalen Rechnungen ist die Umsatzsteuer. Je nachdem, ob es sich um einen Privat- oder Geschäftskunden handelt und ob eine Dienstleistung oder Produkt gehandelt wird, gelten andere Regeln. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.
Sind Sie steuerpflichtiger Unternehmer mit Sitz in Deutschland, besitzen Sie eine Steuernummer. Diese wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt.
Neben der gewöhnlichen deutschen Steuernummer gibt es noch eine weitere Steuernummer, die Umsatzsteueridentifikationsnummer, kurz USt-ID. Diese setzt sich aus dem Ländercode (DE für Deutschland) und einer Zahlenfolge zusammen.
Insbesondere deutsche Firmen, die Waren/Dienstleistungen aus anderen EU-Ländern beziehen oder solche vertreiben, sollten eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beim Finanzamt anfragen.
Grundsätzlich wird in Sachen Umsatzsteuer unterschieden, ob es sich um einen geschäftlichen oder privaten Abnehmer handelt, wo der Ort der Leistungserbringung bzw. Lieferung ist (Deutschland, EU, Nicht-EU...) und ob es sich um eine Ware oder Dienstleistung handelt.
Nachstehend einige Beispiele rund um die Umsatzsteuer bei internationalen Rechnungen:
Bei der Warenlieferung an eine Privatperson im EU-Ausland (z.B. Österreich) erstellen Sie eine gewöhnliche Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer (je nach Produkt 7 % bzw. 19 %).Die in diesem genannten Informationen Beispiele beziehen sich auf vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen. Für Kleinunternehmer gelten andere Regeln. Die Informationen beziehen sich auf Rechnungen an Kunden im EU-Ausland. Außerhalb der EU können u.U. abweichende Anforderungen gelten. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten, um eine gesetzeskonforme Rechnung unter Berücksichtigung der Pflichtangaben und Feinheiten zu erstellen.
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