Der Jahreswechsel bringt oft steuerliche Neuerungen mit sich. Doch für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bleibt 2025 alles beim Alten. Die seit 2018 geltenden GWG-Grenzen bleiben unverändert, sodass Unternehmen und Selbstständige weiterhin Steuervorteile durch gezielte Abschreibungen nutzen können.
Doch was genau sind GWG, welche Regeln gelten 2025, und wie lässt sich die steuerliche Planung optimal gestalten? Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Anlagegüter, die unterhalb bestimmter Wertgrenzen liegen. Sie bieten den Vorteil, dass sie sofort als Betriebsausgaben abgesetzt oder in einem Sammelposten zusammengefasst und über mehrere Jahre abgeschrieben werden können.
Obwohl es in den letzten Jahren Diskussionen über eine Anhebung der GWG-Grenzen gab, bleiben die Werte für 2025 gleich:
Bis 800 Euro netto: Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung möglich.
250,01 bis 1.000 Euro netto: Wahl zwischen Sofortabschreibung oder Poolabschreibung über fünf Jahre.
Bis 250 Euro netto: Sofortabschreibung ohne besondere Dokumentationspflichten.
Damit ein Wirtschaftsgut als GWG gilt, muss es folgende Kriterien erfüllen:
Nicht als GWG gelten beispielsweise Drucker oder Monitore, da sie nicht eigenständig nutzbar sind, sondern mit einem Computer verbunden sein müssen.
Es ist ebenfalls wichtig zu wissen, dass es auch Ausnahmen von der GWG-Regelung gibt, wie z.B. bei Computern, Laptops, Tablets und Smartphones, für die spezielle Regelungen gelten.
Es ist daher wichtig, die spezifischen Regelungen zu kennen und zu prüfen, ob ein Wirtschaftsgut als GWG eingestuft werden kann.
So zählen Güter, die nur mit anderen Gütern zusammen genutzt werden können, nicht zu den Geringwertigen Wirtschaftsgütern. Dies sind beispielsweise Monitore oder Tastaturen und Mäuse, die nur gekoppelt mit einem Computer, Laptop oder einem mobilen Endgerät genutzt werden können.
Bei der Verwendung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) gibt es einige Dinge zu beachten. Einige davon sind:
Bei der Verwendung von GWG müssen die spezifischen Regelungen und die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigt werden, um die Vorteile der Regelung optimal nutzen zu können.
Die Bewertung von Wirtschaftsgütern ist in § 6 EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt.
Die Wahl zwischen Sofortabschreibung und Poolabschreibung ist ein wichtiges Instrument für die Steueroptimierung.
Wenn die Kosten eines GWG unter 800 Euro netto liegen, kann es direkt als Betriebsausgabe abgeschrieben werden. Dies ist besonders sinnvoll, wenn eine kurzfristige Steuerersparnis gewünscht ist und die Liquidität des Unternehmens verbessert werden soll.
Liegt der Nettowert eines Wirtschaftsguts zwischen 250,01 und 1.000 Euro, kann es in einem Sammelposten erfasst und über fünf Jahre linear abgeschrieben werden. Das hat den Vorteil, dass die Steuerlast gleichmäßig über mehrere Jahre verteilt wird.
Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 250,01 und 800 Euro müssen in einem separaten GWG-Verzeichnis dokumentiert werden, inklusive Anschaffungskosten, Kaufdatum und Nutzungsdauer.
Ursprünglich war geplant, die GWG-Grenze von 800 auf 1.000 Euro anzuheben und die Poolabschreibung auf drei Jahre zu verkürzen. Diese Änderungen wurden jedoch verworfen, sodass die bisherigen Regelungen bestehen bleiben.
Ein Unternehmen kauft im Januar 2025 fünf Laptops für je 750 Euro netto. Da die GWG-Grenze bei 800 Euro liegt, kann das Unternehmen die gesamten Anschaffungskosten direkt im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe ansetzen. Dadurch sinkt die Steuerlast sofort.
Ein Handwerksbetrieb kauft mehrere Maschinen: eine Säge für 400 Euro, eine Schleifmaschine für 600 Euro und eine Bohrmaschine für 550 Euro. Anstatt jede Maschine einzeln abzuschreiben, entscheidet sich das Unternehmen für die Poolabschreibung. Dadurch verteilt sich die Steuerbelastung über fünf Jahre.
Für 2025 bleibt alles wie gehabt: Unternehmen und Selbstständige können weiterhin GWG gezielt einsetzen, um steuerliche Vorteile zu sichern. Wer die bestehenden Regelungen strategisch nutzt und seine Buchhaltung effizient verwaltet, kann seine Steuerlast gezielt optimieren und seine Liquidität verbessern.
Nutzen Sie jetzt die Vorteile der GWG-Regelungen und planen Sie Ihre Anschaffungen für 2025 klug!
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