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Spesen auf Dienst­rei­sen: Was ändert sich 2022?

Wie jedes Jahr wurde auch in diesem November das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) an die Oberfinanzbehörden der Länder veröffentlicht. In diesem lesen Sie sämtliche Neuerungen und Änderungen bezüglich der Reisekosten und der steuerlichen Behandlung einzelner Komponenten einer ordnungsgemäßen Reisekostenabrechnung.

Neuerungen 2022 auf einen Blick

#1 Spesensätze für das Ausland bleiben unverändert

Im Gegensatz zu den Vorjahren haben sich die Spesensätze für das Ausland 2022 nicht verändert. Sämtliche Höchstwerte für Verpflegung und Unterkunft für das Ausland sind identisch zu den Höchstwerten des Vorjahres.

#2 Gleichbleibende Spesensätze im Inland

Der Spesensatz für Deutschland beträgt auch in 2022 € 14 pro Tag. Bleibt der Reisende seinem Wohnort mehr als 24 Stunden fern, dürfen auch 2022 weiterhin € 28 angesetzt werden.

Die Übernachtungspauschale für das Inland hat sich nicht geändert - für eine auswärtige Übernachtung darf ein reisender Mitarbeiter auch in 2022 € 20 geltend machen.

#3 Höhere Sachbezugswerte Verpflegung & Unterkunft

Eine erfreuliche Anpassung betrifft die Sachbezugswerte 2022 für Deutschland. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung wurde auf € 270 erhöht. Die einzelnen Höchstwerte betragen:

  • Frühstück: € 1,87
  • Mittagessen: € 3,57
  • Abendessen: € 3,57

Der maximale monatliche Gesamtbetrag für die Unterkunft eines volljährigen Arbeitnehmers beträgt 2022 bundeseinheitlich € 241,00, der maximale Gesamtbetrag für die Verpflegung beläuft sich auf € 270,00 pro Monat.

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Veröffentlicht am 13 Mai 2021