Zum Hauptinhalt springen

Reise­kos­ten­pau­scha­len & Sachbe­zugs­werte 2023: Höchst­werte & Berech­nung

Haben Sie schon gespannt auf das aktuelle Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) gewartet? Die Reisekostenpauschalen für Verpflegung und Unterkunft sowie die Sachbezugswerte werden jährlich vom BMF überprüft und ggf. angepasst. Am 29. November veröffentlichte das BMF die Höchstwerte für 2023 für Verpflegungsmehraufwand und Unterkunft.

Reisekostenpauschalen Inland 2023

Verpflegungspauschalen

Die Verpflegungspauschalen 2023 für Deutschland bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Übernachtungspauschalen

Die Übernachtungspauschalen 2023 für Deutschland bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Reisekostenpauschalen Ausland 2023

Die Übernachtungspauschalen für das Ausland unterscheiden sich teilweise deutlich von denen des Inlands. Nachfolgend sehen Sie einen Auszug aus der Tabelle des BMF mit den Übernachtungspauschalen einiger europäischer Länder:

  • Niederlande € 122
  • Belgien € 141
  • Schweiz - Genf € 186
  • Schweiz - übriges Land € 180
  • Österreich € 108
  • Luxemburg € 139
  • Italien - Rom € 135
  • Italien - übriges Land € 135
  • Frankreich - Paris+ Depts. 77, 78, 91 bis 95 € 159
  • Frankreich - übriges Land € 105
  • Spanien - Madrid € 118
  • Spanien - Barcelona € 118
  • Spanien - übriges Land € 115
  • Großbritannien - London € 163
  • Großbritannien - übriges Land & N. Irland € 99
  • Dänemark € 183
  • Finnland € 136

Sachbezugswerte für Verpflegung & Unterkunft 2023

Eine erfreuliche Anpassung betrifft auch die Sachbezugswerte 2023 für Deutschland. Die Werte werden jährlich an die Entwicklung der aktuellen Verbraucherpreise angepasst und basieren auf der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung wurde auf € 288 erhöht. Die einzelnen Höchstwerte betragen:

  • Frühstück: € 2,00
  • Mittagessen: € 3,80
  • Abendessen: € 3,80
  • Vollverpflegung: € 9,60

Der Höchstwert für freie Unterkunft beträgt 2023 € 265. Steht eine Unterkunft im Haushalt des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin oder in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung, beträgt der monatliche Höchstwert € 225,25.

Die aufgeführten Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft beziehen sich auf einen volljährigen Arbeitnehmer.

Reisekosten berechnen mit Mobilexpense

Vermeiden Sie langwierige und komplizierte Berechnungen und verlassen Sie sich auf die praktische Reisekosten-Software von Mobilexpense. Die Berechnung mehrtägiger Reisen, mit diversen Verkehrsmitteln, oft in entfernte Länder mit anderen Zeitzonen ist dank der App im Handumdrehen erledigt. Sie geben lediglich die Reisedaten Ihres Mitarbeiters ein, die komplette Berechnung der Reisekostenpauschalen erledigt die Mobilexpense App für Sie.

Die Mobilexpense Reisekosten-App ist immer auf dem neuesten Stand und arbeitet mit den aktuellen Werten des BMF. Natürlich können Sie in Ihrem System auch mit eigenen Werten arbeiten und die App nur zur professionellen Berechnung Ihrer Reisekostenabrechnung benutzen.

Die Angaben in diesem Beitrag sind der neuesten Tabelle des BMF entnommen. Quelle: BMF

Veröffentlicht am 29 Nov. 2022

Bereit für müheloses Expense Management?