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Reise­kos­ten 2023: Alle Neuerun­gen im Überblick

Darauf haben Arbeitgeber und reisende Mitarbeiter gewartet: Die neuen Reisekostenpauschalen 2023 sind da! Das BMF (Bundesministerium der Finanzen) veröffentliche mit seinem Schreiben an die Oberfinanzbehörden der Länder die aktualisierten Sätze für Verpflegung und Unterkunft für das In- und Ausland. Sämtliche Reisekostenpauschalen für das Jahr 2023 sind in der Tabelle des BMF zu finden, die 180 Länder umfasst.

Anspruch auf Reisekostenerstattung

Einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten hat ein reisender Mitarbeiter gegenüber seinem Arbeitgeber nicht. Bekommt er von seinem Betrieb keine Reisekosten erstattet, kann er diese bei seiner jährlichen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Spesensätze 2023 Inland

Keine Änderungen gegenüber 2022. Die ‘kleine Pauschale’ für eine Abwesenheit von 8-24 Stunden beträgt auch in 2023 weiterhin € 14. Die ‘große Pauschale’, die ab einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden vom Heimatort greift, beträgt seit dem 01.01.2020 € 28 und bleibt auch in 2023 gültig.

Spesensätze 2023 Ausland

Die Werte für die Verpflegung im Ausland unterscheiden sich teilweise deutlich von denen des Inlands. In der Tabelle des BMF sind 180 Länder mit den aktuellen Verpflegungspauschalen für 2023 aufgelistet. Die Beträge für 2023 für das Ausland wurden teilweise erhöht. Ist ein Land nicht in der Tabelle aufgeführt, gilt der Pauschbetrag für Luxemburg.

Kürzung der Verpflegungspauschale

Bezüglich der Kürzung der Spesensätze sind keine Änderungen zu vermelden. Erstattet der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter beispielsweise ein Frühstück oder ist dieses im Hotelpreis inbegriffen, wird die Verpflegungspauschale für den betreffenden Tag um 20% gekürzt. Bezahlt ein Dritter ein Mittag- oder Abendessen, beträgt die Kürzung der Verpflegungspauschale auch in 2023 40%.

Reisekosten berechnen mit Mobilexpense

Die Erstellung einer ordnungsgemäßen Reisekostenabrechnung ist oft eine anspruchsvolle und zeitintensive Arbeit, um die jedoch kein Reisender und kein Arbeitgeber herum kommt. Viele reisende Mitarbeiter, die mit unterschiedlichen Transportmitteln in verschiedene Länder reisen - leicht schleichen sich Fehler ein, die vom Finanzamt als illegale Bereicherung angesehen werden können. Vermeiden Sie Zettelwirtschaft und nutzen Sie die praktische Reisekosten-App von Mobilexpense! Die App ist immer aktuell und berechnet mit wenigen Klicks sämtliche Reisekosten.

Mobilexpense App konform GoBD

Gemäß der Neufassung der GoBD dürfen Belege nun weltweit mobil gescannt werden. Das bedeutet, dass sämtliche Belege, die auf Dienstreisen anfallen, vor Ort mit einem mobilen Endgerät wie Smartphone oder Tablet gescannt und an das heimische Datensystem übermittelt werden können. Die Mobilexpense App arbeitet in Echtzeit (OCR-Realtime), ohne Verzögerung und ohne Internetverbindung. Nutzen Sie unsere App für die Erstellung Ihrer Reisekostenabrechnung 2023 und sparen Sie wertvolle Zeit!

Veröffentlicht am 17 Mai 2021