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Pausch­be­träge für Mehrauf­wen­dun­gen für Verpfle­gung

Dienstreisen sind unverzichtbar, jedoch mit nicht unerheblichen Kosten sowohl für den Arbeitgeber als auch für den reisenden Mitarbeiter verbunden. Oft sind nicht alle Termine und Fahrstrecken innerhalb eines Arbeitstages zu bewältigen. Der Reisende ist also gezwungen, auswärts zu nächtigen und sich zu ernähren, wenn er keine Brote von zu Hause mitgenommen hat. Zu diesem Zweck gibt es die Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung, auch Spesen genannt. Diese fangen mögliche Ausgaben für die auswärtige Verpflegung des Reisenden auf.

Pauschbeträge für Verpflegung 2022

Die Verpflegungspauschalen für Deutschland und das Ausland werden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgesetzt. Jährlich zum Jahresende veröffentlicht das BMF die aktuellen Werte für Verpflegungsmehraufwand für 180 Länder. Die Höchstwerte für Deutschland und das Ausland haben sich für 2022 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Höchstwerte der Pauschbeträge 2022

In Deutschland gibt es zwei Spesensätze. Bei einer dienstlich veranlassten Abwesenheit vom Wohnort von mehr als acht Stunden wird die kleine Pauschale verwendet, diese beträgt für Deutschland € 14. Bleibt der Reisende länger als 24 Stunden auf Reisen, darf er € 28 geltend machen. Ist er beispielsweise drei Tage unterwegs, wird für den An- und Abreisetag jeweils die kleine Pauschale und für den Zwischentag die große Pauschale berechnet.

Der folgende Link enthält das Schreiben und die Länderliste des BMF mit den aktuellen Werten für Verpflegungsmehraufwand 2022:

Land

Verpflegungspauschale Abwesenheit 8-24 Std

Verpflegungspauschale Abwesenheit > 24 Std

Deutschland

€ 14

€ 28

Niederlande

€ 31

€ 46

Belgien

€ 28

€ 42

Großbritannien - London

€ 41

€ 62

Großbritannien - Irland und übriges Land

€ 30

€ 45

Frankreich - Paris + Depts. 92,93,94

€ 39

€ 58

Frankreich - Lyon

€ 36

€ 53

Frankreich - Marseille

€ 31

€ 46

Frankreich - Straßburg

€ 34

€ 51

Wichtiges auf einen Blick

  • Für An- und Abreisetage wird die kleine Pauschale berechnet.
  • Besucht der Reisende an einem Tag zwei verschiedene Länder, wird für diesen Tag das Land mit der höheren Pauschale berücksichtigt.
  • Im Ausland ist der Ort zu berücksichtigen, der vor 24 Uhr erreicht wurde.
  • Für Zwischentage zwischen zwei Reisen gilt die Pauschale des Ortes, den der Reisende vor 24 Uhr erreicht hat.
  • Schließt sich eine weitere Reise an die erste an, wird die Verpflegungspauschale für den Ort, den der Reisende vor 24 Uhr erreicht hat, angesetzt.

Besonderheiten bei dem Mehraufwendungen für Verpflegung

Erstattung für Dienstreisende

Jeder Reisende hat Anspruch auf Spesen. Jedoch ist der Arbeitgeber nicht zur Vergütung von Verpflegungsmehraufwand verpflichtet. Erhält der Reisende die Aufwendungen für seine Verpflegung nicht von seinem Betrieb erstattet, kann er diese bei der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. Auch für 2022 gilt hier ein jährlicher Freibetrag von € 1.000.

Kürzung der Pauschalen

Die Beträge für den Verpflegungsmehraufwand stehen dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung. Bezahlt jedoch der Arbeitgeber oder ein Dritter, beispielsweise ein Kunde, eine Mahlzeit des Reisenden, wird die Pauschale gekürzt. Ist ein Frühstück im Übernachtungspreis, den der Arbeitgeber bezahlt, inbegriffen, wird die Tagespauschale um 20% gekürzt. Wird der Mitarbeiter von einem Kunden zum Mittag- oder Abendessen eingeladen, beträgt die Kürzung des Tagessatzes 40%.

Verpflegungsmehraufwand wird für maximal drei Monate erstattet. Verbleibt der Reisende länger an einem auswärtigen Ort, greifen andere gesetzliche Regelungen. Ausnahmen hierzu sind lediglich Aufenthalte auf mobilen Einrichtungen, dazu gehören Schiffe, Flugzeuge und Fahrzeuge.

Berechnung der Pauschbeträge

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Veröffentlicht am 26 Feb. 2021