Krank auf der Dienstreise: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten
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So gesund Sie sich auch bei Reiseantritt fühlen mögen, vor Unfall und Krankheit ist niemand sicher. Wie verhalten Sie sich in einem solchen Fall richtig? Wie ist der Heimtransport oder ein Krankenhausaufenthalt, womöglich im Ausland, geregelt?
Nachstehend erklären wir Ihnen die gesetzlichen Regelungen für den Krankheitsfall oder einen Unfall auf der Dienstreise.
Erkrankung oder Unfall während der Dienstreise
Entstehen dem Mitarbeiter während einer Dienstreise Kosten, sind diese erstattungsfähig. Denken Sie dabei an eine notwendige Taxifahrt zum Arzt, wenn eine Verletzung behandelt werden muss oder die Heimreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn der Dienstwagen nicht mehr fahrbereit ist. Sollte ein Familienmitglied ernsthaft krank werden oder gar sterben, während sich der Mitarbeiter auf der Dienstreise befindet, wird je nach Einzelfall entschieden. Wird ein Abbruch der Dienstreise als gerechtfertigt angesehen, bekommt der Reisende auch bei Krankheit oder Tod eines Familienmitglieds etwaige Kosten erstattet.
Für eine Dienstreise gilt dasselbe wie für eine Tätigkeit vor Ort: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über Ihre Krankheit. Auch bei einem Unfall (ohne Personenschaden) sollten Sie schnellstmöglich Meldung machen, schließlich müssen wichtige Termine mit Geschäftspartnern abgesagt werden. Müssen Sie aufgrund eines Unfalls die Transportkosten zum Arzt oder ins Krankenhaus vorstrecken, bekommen Sie diese ersetzt.
Versicherungsschutz auf Dienstreisen
Klären Sie vor der Dienstreise, ob Ihr Arbeitgeber eine spezielle Versicherung für Dienstreisende abgeschlossen hat und ob diese im In- und Ausland gilt. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch im Ausland für Behandlungskosten aufzukommen. Anschließend erstattet die Krankenkasse die Kosten bis zu der Höhe, die im Inland für die Behandlung angefallen wären.
Wie verhalten Sie sich bei einem Unfall auf der Dienstreise?
Jedes Land hat andere Regeln und Gewohnheiten. Wird in Deutschland bei jedem kleinen Schaden die Polizei hinzugezogen, wird im Ausland ein Blechschaden oft unter den Beteiligten selbst geregelt. Dennoch sollten Sie umgehend Ihren Arbeitgeber verständigen; in jedem Fall, wenn auch Personenschaden zu beklagen ist. Daten von Personen und Fahrzeugen müssen vor Ort ausgetauscht werden, da jedes Land Krankheiten und Unfälle anders behandelt und abrechnet.
Reisekostenabrechnung auf unterbrochenen Dienstreisen
Die Tage, an denen der Mitarbeiter gesund war und seiner Tätigkeit nachgehen konnte, werden entweder anhand von Reisekostenpauschalen abgerechnet oder die angefallen Kosten für Übernachtung und Verpflegung werden anhand von Belegen direkt erstattet.
Nutzt das Unternehmen die praktische Reisekosten-App von Mobilexpense, berechnet diese die Reisekosten automatisch und mit wenigen Klicks. Belege werden mobil mit dem Smartphone eingescannt und die App übermittelt sämtliche Daten in Echtzeit an den heimischen Server. Auch An- und Abreisetage werden berücksichtigt, wenn die Dienstreise wegen Erkrankung oder Unfall vorzeitig beendet werden muss.
Wie vermeiden Sie Krankheit und Unfall auf der Dienstreise?
Mit der üblichen Sorgfalt, die auch zu Hause gelebt wird. Sinnvoll ist eine kleine Reiseapotheke mit den wichtigsten Medikamenten, falls Sie sich auf der Dienstreise einmal erkälten oder sich eine kleine Verletzung zuziehen.
Sind Sie im Ausland unterwegs, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über mögliche Behandlungen im Krankheitsfall und landestypische Regeln bei einem Unfall mit Personenschaden. Den Rest können Sie getrost Ihrem Arbeitgeber und der Reisekosten-App überlassen.
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Veröffentlicht am 22 Juli 2022