Home-Office Pauscha­len: Wer profi­tiert und was kann ich abset­zen?

Lesedauer: 3 min
Jun 28, 2021
Möglicherweise haben auch Sie 2021 mehr oder weniger gerne im Homeoffice gearbeitet und fragen sich, welche Aufwendungen Sie von der Steuer absetzen dürfen oder welche Pauschalen für Ihre Ausgaben im Homeoffice gelten. Die Koalition hat jüngst eine Homeoffice-Pauschale beschlossen, die Arbeitnehmer deutlich entlasten soll.

Die guten Neuigkeiten: Die Homeoffice-Pauschale wird bis Ende 2022 verlängert!

Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale

Ein Homeoffice ist keine Ecke am Küchentisch oder ein Laptop auf der Couch im Wohnzimmer. Eine Voraussetzung für ein steuerlich anerkanntes Homeoffice ist ein separater Raum innerhalb der Wohnung. Ist dieser nachweisbar, darf das Homeoffice steuerlich geltend gemacht werden. Da nicht jeder über einen separaten Raum verfügt, zeigt sich der Fiskus derzeit tolerant.

Wird das Wohnzimmer beispielsweise aktuell ausschließlich für die Arbeit genutzt und sind private Gegenstände größtenteils entfernt (wird z.Zt. diskutiert), ist es steuerlich absetzbar und es darf eine Pauschale von € 600 geltend gemacht werden. Auch wenn sich zwei Personen, die im selben Haushalt leben, ein Arbeitszimmer teilen, stellt dies kein Problem dar und jeder darf ein Homeoffice geltend machen. Ein Homeoffice darf zu maximal 9 % privat genutzt werden, damit es als solches anerkannt wird.

Eine weitere Voraussetzung, dass das Homeoffice vom Finanzamt anerkannt wird, ist die Anordnung des Chefs, im Homeoffice zu arbeiten. Wer freiwillig zu Hause arbeitet, obwohl das Büro im Unternehmen zur Verfügung steht, geht leer aus.

Neue Pauschale im Homeoffice

Die neu eingeführte Pauschale für das Arbeiten im Homeoffice beträgt € 5 pro Tag, maximal jedoch € 600 pro Jahr. Umgerechnet entspricht dies 120 Tage im Homeoffice. Was sich zunächst viel anhört, ist im Endeffekt eher eine geringe Entlastung für den Arbeitnehmer. Die neue Pauschale für das Homeoffice wird nämlich in die derzeit gültige Werbungskostenpauschale von € 1.000 jährlich eingebunden. Arbeitnehmer, die den jährlichen Freibetrag von € 1.000 inklusive Aufwendungen für das Homeoffice nicht überschreiten, haben demnach keinen Vorteil.

Was und wie viel darf ich abziehen?

Durch die Arbeit im Homeoffice spart ein Arbeitnehmer zwar einerseits die täglichen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, stellt dem Unternehmen jedoch zunächst seinen eigenen Strom, die eigene Internetverbindung, sein Telefon und seine Räume zur Verfügung. Um diese Kosten aufzufangen, wurden abziehbare Kosten für das Homeoffice neu geregelt. Anschaffungen, die nicht vom Arbeitgeber ersetzt oder mit einer Pauschale abgegolten wurden, sind nun gleich den üblichen Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Es gilt ein jährlicher Höchstbetrag von € 1.250. Dies betrifft beispielsweise folgende Aufwendungen:

  • Internet (monatliche Gebühr, GB)
  • Telefonkosten (Festanschluss, Smartphone Abo)
  • Energie (Strom, Wasser)
  • Renovierungsarbeiten (Tapeten, Vorhänge)

Das Homeoffice wird prozentual zur Größe der gesamten Wohnung berechnet. Nimmt Ihr Homeoffice beispielsweise 20 m² der insgesamt 100 m² großen Wohnung ein, dürfen Sie 20 % für Ihr Homeoffice geltend machen und sämtliche getätigten Aufwendungen angeben. Dazu müssen Sie Ihr Homeoffice an 3 von 5 Tagen, also überwiegend, nutzen.

Kosten für Anschaffungen, die nachweislich für die Arbeit im Homeoffice getätigt wurden, dürfen vollständig angegeben werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Arbeitsgeräte (Laptop, Drucker, Scanner, Schredder)
  • Büromaterial (Ordner, Papier, Schreibmaterial)
  • Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl, Schrank)

Bewahren Sie Belege sorgfältig auf oder scannen und speichern Sie sie sofort digital. Auch sollten Sie gelegentlich Fotos von Ihrem Arbeitszimmer bzw. Arbeitsbereich machen, um dem Finanzamt nötigenfalls Ihr Homeoffice nachweisen zu können.

Dienstwagen und Homeoffice

Steht dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen zur Verfügung, müssen dienstliche und private Fahrten unterschieden werden. Reisen und der Weg zur Arbeit gelten als beruflich bedingte Fahrten; die private Nutzung muss mit einer Pauschale von 0,03 % je Entfernungskilometer versteuert werden. Wird nachgewiesen, dass das Dienstfahrzeug aufgrund der Arbeit im Homeoffice einen ganzen Kalendermonat nicht genutzt wurde (Fahrtenbuch), fällt die Besteuerung weg.

Bonus vom Chef

Für die Monate März bis Dezember können Arbeitnehmer im Homeoffice in den Genuss eines vom Unternehmen gezahlten Bonus kommen. Ein Unternehmer darf seinem Angestellten bis zu € 1.500 steuerfrei zahlen. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Bonus in Form von Geld oder einer Sachleistung gewährt wird. Corona ist für viele Menschen ärgerlich und lästig, hat aber die Regierung in vielen Punkten zum Umdenken bewegt. Arbeitnehmer werden entlastet und das Finanzamt zeigt sich in vielen Bereichen großzügiger als normal. Auch Arbeitnehmer, die nicht den Vorteil eines separaten Raumes in der eigenen Wohnung haben und in den Genuss des vollen Steuerfreibetrages kommen, dürfen in jedem Fall € 600 Homeoffice-Pauschale für Ihre Arbeit daheim geltend machen.

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