Was ist bei einer Dienstreise bei Bus-, Bahn- oder Flugverspätungen und Ausfällen zu beachten? Gibt es Entschädigungen, wem stehen diese zu und wer muss wofür geradestehen? Und was ist zu tun, wenn man unterwegs strandet oder ohne Gepäck am Zielort ankommt? In diesem Artikel sagen wir Ihnen, welche Ansprüche Sie geltend machen können und wie hoch die Entschädigungen sind.
Reisezeit ist Arbeitszeit
Unverschuldete Verspätungen sind ärgerlich, nicht nur für den Dienstreisenden, sondern auch für den Geschäftspartner, der Zeit für das Treffen eingeplant hat. Oft ist es möglich, von einem physischen Treffen auf ein Online-Meeting umzuplanen. Wenn möglich, muss ein Dienstreisender sogar von unterwegs arbeiten! Es gilt Leistungspflicht bei Lohnerhalt. Laptop, Smartphone & Co. gehören mittlerweile zur Standardausrüstung eines Dienstreisenden. Auch stellen die meisten Unternehmer ihren Mitarbeitern eine länderübergreifende Telefon- und Internet-Flat zur Verfügung. Da die Reisezeit zur Arbeitszeit gehört, ist der Reisende verpflichtet zu arbeiten, wenn dies möglich ist.
Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass Reisende Anspruch auf Spesen haben, wenn eine Dienstreise länger ist, als ursprünglich geplant.
Dienstreise mit der Bahn
Wenn Sie mit der Bahn auf Dienstreisen unterwegs sind und sich Ihre Reise aufgrund von Verspätungen oder Zugausfällen verzögert, haben Sie in der Regel Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Land und Bahnunternehmen, in der Regel jedoch basierend auf der Dauer der Verspätung.
In Deutschland haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Zug mehr als 60 Minuten Verspätung hat. Die Entschädigung beträgt 25 % des Ticketpreises für Verspätungen zwischen 60 und 119 Minuten und 50 % des Ticketpreises für Verspätungen von 120 Minuten oder mehr. Wenn Sie aufgrund der Verspätung Ihre Anschlussverbindung verpassen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung.
In Ländern wie Frankreich und Großbritannien können die Entschädigungssätze ebenfalls auf der Basis der Dauer der Verspätung berechnet werden. In einigen Fällen kann es auch notwendig sein, ein spezielles Entschädigungsformular auszufüllen und einzureichen, um die Entschädigung zu erhalten.
Dienstreise mit dem Bus
Wenn Sie mit dem Bus auf Dienstreisen unterwegs sind und sich Ihre Reise aufgrund von Verspätungen verzögert, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Die Entschädigungssätze variieren je nach Land und Busunternehmen, sind aber in der Regel nach Dauer der Verspätung und dem Ticketpreis gestaffelt.
In Deutschland haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Bus mehr als 60 Minuten Verspätung hat. Die Entschädigung beträgt 25 % des Ticketpreises für Verspätungen zwischen 60 und 119 Minuten und 50 % des Ticketpreises für Verspätungen von 120 Minuten oder mehr.
Dienstreise mit dem Flugzeug
Wenn Sie mit dem Flugzeug auf Dienstreisen unterwegs sind und sich Ihre Reise aufgrund von Verspätungen oder Flugausfällen verzögert, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Die Entschädigungssätze basieren in der Regel auf der Dauer der Verspätung und der Entfernung des Fluges.
In der Europäischen Union haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug in der EU gestartet ist oder wenn Ihre Fluggesellschaft in der EU ansässig ist und Ihr Flug außerhalb der EU gestartet ist. Die Entschädigungssätze variieren je nach Entfernung des Fluges und der Dauer der Verspätung.
Für Flüge bis zu 1.500 Kilometern Entfernung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro, wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist oder ausfällt. Bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern Entfernung beträgt die Entschädigung 400 Euro und bei Flügen über 3.500 Kilometer Entfernung beträgt sie 600 Euro.
Montrealer Übereinkommen und EU-Fluggastrechteverordnung
Nach dem Montrealer Übereinkommen beträgt der maximale Schadenersatz für Flugverspätungen aktuell pro Passagier etwa bis zu 6.000 Euro für Schadenersatz nach dem Montrealer Übereinkommen gibt es jedoch keine Pauschalen. Der Arbeitgeber muss bei Verspätungen oder Ausfällen des Flugzeugs konkret belegen, welcher Schaden ihm durch die Flugverspätung auf der Dienstreise entstanden ist. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es hingegen Entschädigungspauschalen.
Anerkannte Gründe für Entschädigungen auf Flugreisen
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie nur dann Anspruch auf Entschädigung haben, wenn die Flugverspätung oder der Flugausfall auf Gründe zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft hätte vermeiden können. Dazu zählen beispielsweise technische Probleme oder ein Streik des Flughafenpersonals, nicht jedoch schlechtes Wetter, das die Sicherheit des Fluges gefährdet.
Wenn die Flugverspätung oder der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, wie beispielsweise einem Terroranschlag, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. In diesem Fall müssen die Fluggesellschaften jedoch alternative Transportmöglichkeiten oder eine Erstattung des Ticketpreises anbieten.
Entschädigungsanspruch einreichen (Flugreisen)
Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie in der Regel eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen und alle relevanten Dokumente wie Flugtickets, Boarding-Pässe und Bestätigungen der Verspätung oder des Flugausfalls vorlegen. Es kann jedoch einige Zeit dauern, bis die Entschädigung ausgezahlt wird, da die Fluggesellschaften die Ansprüche prüfen müssen.
Zusätzlich zur Entschädigung für Flugverspätungen und -ausfälle haben Sie möglicherweise Anspruch auf Erstattung zusätzlicher Kosten, die durch die Verspätung oder den Flugausfall entstanden sind. Dazu können beispielsweise Kosten für alternative Transportmittel, zusätzliche Übernachtungen oder Verpflegungskosten gehören.
Entschädigungen für verlorenes Gepäck auf Flugreisen
Im Falle von verlorenem Gepäck auf Flugreisen gibt es verschiedene Entschädigungsmöglichkeiten, die je nach Airline und Reiseziel variieren können. In der Regel haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung, wenn das Gepäck endgültig verloren geht oder verspätet am Zielort ankommt.
Die meisten Airlines haben ihre eigenen Richtlinien und Grenzen für die Entschädigung von verlorenem oder beschädigtem Gepäck. In der Regel wird die Entschädigung auf der Grundlage des Gewichts des Gepäcks oder des Werts des verlorenen oder beschädigten Gegenstandes berechnet.
Einige Fluggesellschaften bieten auch eine Erstattung für die notwendigen Ausgaben, die während der Verzögerung des Gepäcks entstanden sind. Dazu können beispielsweise Kleidung, Toilettenartikel und andere persönliche Gegenstände gehören.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Entschädigung in der Regel begrenzt ist und nicht den vollen Wert des Gepäcks oder der verlorenen Gegenstände abdecken wird. Es ist daher ratsam, wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder elektronische Geräte im Handgepäck mitzuführen, um im Falle eines Verlustes eine größere finanzielle Entschädigung zu erhalten.
Wenn Ihr Gepäck verlorengegangen oder beschädigt angekommen ist, sollten Sie sich unverzüglich an die Fluggesellschaft wenden und eine Schadensmeldung einreichen. Achten Sie darauf, alle notwendigen Dokumente wie den Gepäckanhänger oder den Boarding-Pass aufzubewahren, da diese für die Entschädigung erforderlich sein können.
Fazit
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie nur dann Anspruch auf Entschädigung haben, wenn die Verspätung oder der Ausfall auf Gründe zurückzuführen ist, die die Transportgesellschaft hätte vermeiden können. Wenn die Verspätung oder der Ausfall auf außergewöhnliche Umstände (z.B. höhere Gewalt) zurückzuführen ist, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung, sollten jedoch alternative Transportmöglichkeiten oder eine Erstattung des Ticketpreises angeboten bekommen.
Wenn Sie Anspruch auf Entschädigung haben, sollten Sie eine Beschwerde bei der Transportgesellschaft einreichen und alle relevanten Dokumente vorlegen. Zusätzlich zur Entschädigung können Sie oftmals auch Erstattungen für zusätzliche Kosten, die durch die Verspätung oder den Ausfall entstanden sind, beantragen.
Weiterhin gilt, dass Reisezeit zur Arbeitszeit gehört und Arbeitnehmer somit einen Spesenanspruch haben.
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