Alles, was Sie über die A1-Bescheinigung wissen müssen
- Kategorie
- Personas
Sind Ihre Mitarbeiter nicht nur im Inland tätig, sondern reisen sie auch ins Ausland, muss eine A1-Bescheinigung mitgeführt werden. Lesen Sie nachfolgend, wo Sie dieses Formular bekommen und für wen und wann es notwendig ist.
A1-Bescheinigung für Tätigkeiten im Ausland
Die A1-Bescheinigung bescheinigt dem im Ausland arbeitenden Mitarbeiter, dass er hinsichtlich der Sozialversicherungsvorschriften weiterhin dem Recht des entsendenden Landes unterliegt. Dadurch wird eine etwaige Doppelzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verhindert.
Wer braucht die A1-Bescheinigung?
Selbständige, Angestellte und Beamte sind verpflichtet, für Tätigkeiten im Ausland eine A1-Bescheinigung zu beantragen. Bleibt ein Mitarbeiter bis zu 7 Tage im Ausland oder begibt sich spontan auf eine Kurzreise, kann die Bescheinigung nachträglich beantragt werden. Für alle grenzüberschreitenden Dienstreisen, die länger als 7 Tage dauern, gilt, dass die A1-Bescheinigung im Voraus beantragt werden muss.
Räumliche und zeitliche Gültigkeit der A1-Bescheinigung
Die A1-Bescheinigung wird für sämtliche Dienstreisen innerhalb der EU, der Schweiz und des EWR benötigt. Dauer und Art der grenzüberschreitenden Reise spielen keine Rolle. Grundsätzlich gilt die A1-Bescheinigung für die Dauer des Einsatzes im Ausland, maximal für den Zeitraum von 24 Monaten.Sind Mitarbeiter aus der EU, dem EWR oder der Schweiz häufig in mehreren Mitgliedstaaten tätig, kann eine A1-Bescheinigung für 5 Jahre beantragt werden. Mitarbeiter aus Drittländern können gemäß der Drittstaatsangehörigen-Verordnung VO (EU) 1231/2010 ebenfalls eine A1-Bescheinigung ausgestellt bekommen.
Beantragen einer A1-Bescheinigung
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Beantragung der A1-Bescheinigung zuständig. Das Verfahren wird zwingend elektronisch durchgeführt. Selbständige müssen die A1-Bescheinigung selbst beantragen. Die Bescheinigung kann in Papierform oder digital, auf dem Smartphone oder Tablet, mitgeführt werden.Wer stellt die A1-Bescheinigung aus?
Wer die A1-Bescheinigung ausstellt hängt davon ab, wie Sie krankenversichert sind. Ist ein Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig oder pflichtversichert, stellt die Krankenkasse die A1-Bescheinigung aus. Ist ein Dienstreisender privat krankenversichert, muss der Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) gestellt werden.Ist die betreffende erwerbstätige Person privat krankenversichert und nicht berufsständisch versorgt, ist der Rentenversicherungsträger für die Ausstellung der A1-Bescheinigung zuständig. Personen, die gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, stellen ihren Antrag beim zuständigen Träger des Heimatlandes. In Deutschland ist dies der GKV-Spitzenverband.
Was kostet eine A1-Bescheinigung?
Eine A1-Bescheinigung kostet etwa € 10. Sie ist bei allen ausländischen Tätigkeiten und Dienstreisen mitzuführen. Das Fehlen einer A1-Bescheinigung wird mit Bußgeldern geahndet, falls Sie nicht glaubhaft belegen können, dass die Reise maximal 7 Tage dauert. Vermeiden Sie unnötige Strafen und beantragen Sie rechtzeitig Ihre A1-Bescheinigung.Speichern Sie das Dokument einfach auf Ihrem mobilen Endgerät, gleich neben Ihrer praktischen Reisekosten-App von Mobilexpense!
Nehmen Sie Kontakt auf und entdecken Sie unsere App.
Veröffentlicht am 15 Apr. 2022